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Überfütterung – falsch verstandene Tierliebe

Heimtiere, insbesondere Katzen und Hunde, geniessen in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Bei aller Liebe sollte man aber unbedingt darauf achten, dass man sie nicht überfüttert.

Michelle Richner, Tier im Recht
Michelle Richner* © zVg

Dass Heimtiere oftmals wie Familienmitglieder oder Lebensgefährten behandelt werden, ist zwar sehr schön, schützt sie jedoch nicht vor Tierschutzwidrigkeiten. Im Gegenteil: Die menschliche Zuneigung kann Formen annehmen, die den Tieren mehr schaden, als sie ihnen zuträglich sind. Dies zeigt sich beispielsweise bei der Fütterung von Heimtieren.

Nicht selten meinen es Halterinnen und Halter mit der Ernährung ihrer Lieblinge allzu gut, sodass diese regelrecht überfüttert werden. Auch wenn keine böse Absicht dahintersteckt, so handelt es sich doch um falsch verstandene Tierliebe, die nicht nur gesundheitliche Folgen für die Tiere, sondern auch rechtliche Konsequenzen für ihre Halter nach sich ziehen können. 

Gleich wie beim Menschen entsteht Übergewicht auch bei Tieren infolge eines Missverhältnisses zwischen der Menge an Energie, die zur Aufrechterhaltung der Körperfunktionen nötig ist, und jener, die über das Futter tatsächlich aufgenommen wird. Entscheidend sind zudem Geschlecht, Alter, genetische Veranlagung oder möglicher Bewegungsmangel eines Tieres. Im Gegensatz zum Menschen ist ein Heimtier in aller Regel nicht fähig, sein Ess- und Bewegungsverhalten selbst zu steuern, sondern ist seinem Halter oder seiner Halterin diesbezüglich ausgeliefert. 

Übergewicht macht Tiere anfälliger für Krankheiten wie Diabetes, Knochen- und Gelenkbeschwerden (beispielsweise Arthrose), Herz-Kreislauf-Störungen sowie für Herz- und Leberverfettung. Leidet das Tier bereits an den Folgen der Fettleibigkeit und trifft der Halter keine geeigneten Massnahmen, macht er sich strafbar. Je nach Ausmass der Beeinträchtigungen erfüllt er dadurch den Straftatbestand der sogenannt mangelhaften Haltung oder begeht er sogar eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes. 

Ärztlicher Rat ist wichtig

Bei ersten Anzeichen von Übergewicht eines Heimtieres sollte sich der Halter von seiner Tierärztin beraten lassen. Diese kann feststellen, ob ein Tier bereits unter Folgekrankheiten leidet, und mit fachgerechten Ratschlägen in Bezug auf eine Ernährungsumstellung bei einer Diät zu Hilfe stehen. Eine tiergerechte Fütterung umfasst aber nicht nur die Sicherstellung einer ausgewogenen, verträglichen und nährstoffgerechten Ernährung, sondern eben auch, dass die Verabreichung des Futters bezüglich Menge und Häufigkeit den individuellen Bedürfnissen der Tiere angepasst erfolgt. 

Für eine ganzheitliche Fütterung ist ferner auch die Art des Futterangebots ausschlaggebend: In freier Natur verbringen Tiere einen Grossteil des Tages mit der Beschaffung von Nahrung. In menschlicher Obhut müssen sie hingegen praktisch nichts unternehmen, um an Futter zu kommen, weil dieses häufig verzehrfertig im Napf bereitsteht. Deshalb sollten bei der Fütterung unbedingt Herausforderungen eingebaut werden: Trockenfutter und Leckerli können beispielweise in einem Spielzeug oder Futterball angeboten oder in der Wohnung versteckt werden.

*Michelle Richner, Dr. iur., rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin Stiftung für das Tier im Recht (TIR), © zVg


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Beitrag vom 18.11.2021

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