© shutterstock

Überfütterung – falsch verstandene Tierliebe

Heimtiere, insbesondere Katzen und Hunde, geniessen in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Bei aller Liebe sollte man aber unbedingt darauf achten, dass man sie nicht überfüttert.

Michelle Richner, Tier im Recht
Michelle Richner* © zVg

Dass Heimtiere oftmals wie Familienmitglieder oder Lebensgefährten behandelt werden, ist zwar sehr schön, schützt sie jedoch nicht vor Tierschutzwidrigkeiten. Im Gegenteil: Die menschliche Zuneigung kann Formen annehmen, die den Tieren mehr schaden, als sie ihnen zuträglich sind. Dies zeigt sich beispielsweise bei der Fütterung von Heimtieren.

Nicht selten meinen es Halterinnen und Halter mit der Ernährung ihrer Lieblinge allzu gut, sodass diese regelrecht überfüttert werden. Auch wenn keine böse Absicht dahintersteckt, so handelt es sich doch um falsch verstandene Tierliebe, die nicht nur gesundheitliche Folgen für die Tiere, sondern auch rechtliche Konsequenzen für ihre Halter nach sich ziehen können. 

Gleich wie beim Menschen entsteht Übergewicht auch bei Tieren infolge eines Missverhältnisses zwischen der Menge an Energie, die zur Aufrechterhaltung der Körperfunktionen nötig ist, und jener, die über das Futter tatsächlich aufgenommen wird. Entscheidend sind zudem Geschlecht, Alter, genetische Veranlagung oder möglicher Bewegungsmangel eines Tieres. Im Gegensatz zum Menschen ist ein Heimtier in aller Regel nicht fähig, sein Ess- und Bewegungsverhalten selbst zu steuern, sondern ist seinem Halter oder seiner Halterin diesbezüglich ausgeliefert. 

Übergewicht macht Tiere anfälliger für Krankheiten wie Diabetes, Knochen- und Gelenkbeschwerden (beispielsweise Arthrose), Herz-Kreislauf-Störungen sowie für Herz- und Leberverfettung. Leidet das Tier bereits an den Folgen der Fettleibigkeit und trifft der Halter keine geeigneten Massnahmen, macht er sich strafbar. Je nach Ausmass der Beeinträchtigungen erfüllt er dadurch den Straftatbestand der sogenannt mangelhaften Haltung oder begeht er sogar eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes. 

Ärztlicher Rat ist wichtig

Bei ersten Anzeichen von Übergewicht eines Heimtieres sollte sich der Halter von seiner Tierärztin beraten lassen. Diese kann feststellen, ob ein Tier bereits unter Folgekrankheiten leidet, und mit fachgerechten Ratschlägen in Bezug auf eine Ernährungsumstellung bei einer Diät zu Hilfe stehen. Eine tiergerechte Fütterung umfasst aber nicht nur die Sicherstellung einer ausgewogenen, verträglichen und nährstoffgerechten Ernährung, sondern eben auch, dass die Verabreichung des Futters bezüglich Menge und Häufigkeit den individuellen Bedürfnissen der Tiere angepasst erfolgt. 

Für eine ganzheitliche Fütterung ist ferner auch die Art des Futterangebots ausschlaggebend: In freier Natur verbringen Tiere einen Grossteil des Tages mit der Beschaffung von Nahrung. In menschlicher Obhut müssen sie hingegen praktisch nichts unternehmen, um an Futter zu kommen, weil dieses häufig verzehrfertig im Napf bereitsteht. Deshalb sollten bei der Fütterung unbedingt Herausforderungen eingebaut werden: Trockenfutter und Leckerli können beispielweise in einem Spielzeug oder Futterball angeboten oder in der Wohnung versteckt werden.

*Michelle Richner, Dr. iur., rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin Stiftung für das Tier im Recht (TIR), © zVg


  • Haben Sie auch Erfahrung mit überfütterten Heimtieren? Dann erzählen Sie uns doch davon. Wir würden uns über einen Eintrag im Kommentarfeld freuen.

Tier im Recht (TIR) – Antworten von Experten

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

Beitrag vom 18.11.2021
  • Anna sagt:

    Hallo,

    ein sehr wichtiger Beitrag, denn gerade bei Katzen wird ein kleines Extra-Leckerli schnell zur Gewohnheit. Ich finde besonders den Hinweis interessant, dass nicht nur die Futtermenge, sondern auch Bewegung und Beschäftigung eine Rolle spielen. Viele Katzenhalter unterschätzen vermutlich, wie wichtig ausreichend Aktivität im Alltag ist. Kleine Spiele, Suchaufgaben oder ein Futterball können dabei schon eine gute Abwechslung sein. Letztlich sollte man immer auf die individuellen Bedürfnisse der Katze achten und bei Unsicherheit lieber einmal mehr tierärztlichen Rat einholen.

    Liebe Grüße

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte sie auch interessieren

Tiere

Die wichtigsten Pflichten in der Tierbetreuung

Bei einer Sorgfaltspflichtverletzung können ein Tiersitter oder eine Tiersitterin schadenersatzpflichtig werden. Die rechtliche Einordnung hängt davon ab, ob die Betreuung privat oder gewerbsmässig erfolgt.

Tiere

Vorsicht bei Souvenirs: Hände weg von Korallen und Co. 

Viele Menschen verreisen und bringen nicht selten ein Souvenir mit nach Hause. Eine Korallenkette, eine Elfenbeinfigur oder eine Tasche aus exotischem Leder: Was als harmlose Erinnerung erscheint, ist oft mit erheblichem Tierleid verbunden.

Tiere

Sommerhitze: Kleine Handlung, grosse Hilfe

Immer wärmere Sommermonate und anhaltende Dürreperioden belasten nicht nur viele Menschen, sondern stellen auch Tiere vor grosse Herausforderungen. Doch schon kleine Handlungen können viel bewirken.

Tiere

Kratzer auf dem Autodach – wer haftet?

Katzen sind in ihrem Verhalten nur schwer kontrollierbar. Rasch kann es passieren, dass ein Büsi die wertvolle Vase der Nachbarin umwirft, ein Blumenbeet umgräbt oder ein Auto zerkratzt. Wer muss für den entstandenen Schaden einstehen?