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Igel sind wieder unterwegs

Der Frühling ist da. Die Igel erwachen aus dem Winterschlaf und begeben sich auf Nahrungssuche. Sie sind hungrig, da sie während des Winterschlafs von ihren Fettreserven leben und bis zur Hälfte ihres Gewichts verlieren. Solange die Tiere aktiv sind, besteht jedoch kein Grund zur Sorge. Die Insektenfresser sollten deshalb nur in Ausnahmefällen gefüttert werden.

Auch wenn uns Igel im Frühling oft mager erscheinen, sollte man sie grundsätzlich nicht füttern. Die Gründe sind vielfältig: Zum einen sind bereits ausreichend Insekten als Nahrung vorhanden. Zum anderen locken Futterstellen mehrere Igel und andere Tiere an, was das Risiko von Konkurrenzkämpfen und Krankheitsübertragungen erhöht. Zudem widerspricht es ihrem natürlichen Ernährungsverhalten, grosse Futtermengen auf einmal zu verzehren. Einige Nahrungsmittel wie Milch oder Obst sind für Igel auch schädlich.

Hilfe ist nur angebracht, wenn man ein sehr schwaches, apathisches Tier oder einen Igelsäugling findet. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen Tierarzt aufzusuchen oder die nächstgelegene Igelstation zu kontaktieren. Der Verein Pro Igel betreibt eine landesweite Notfallnummer, unter der täglich von 16 bis 20 Uhr Rat eingeholt werden kann (www.pro-igel.ch, 0800 070 080).

Verbot der privaten Igelhaltung

Abzusehen ist auch von der Aufnahme eines Igels bei sich zu Hause. Ihre private Haltung ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Ausnahmebewilligungen für die temporäre Pflege in Notfallstationen können nur durch die kantonalen Veterinärdienste erteilt werden und setzen einen Sachkundenachweis voraus. Ferner schreibt die Tierschutzverordnung Mindestanforderungen an die Haltung vor – etwa bezüglich Gehegefläche, Einstreu, Temperatur und Rückzugsmöglichkeiten. Wer ohne Genehmigung einen Igel hält, macht sich strafbar, was eine Busse von bis zu 20’000 Franken zur Folge haben kann.

Vorsicht im Strassenverkehr

Igel leben gefährlich. Mähmaschinen, Gartenteiche oder Kellerschächte können schnell zu Todesfallen werden. Die grösste Gefahr stellt aber der Strassenverkehr dar, dem jährlich tausende Igel zum Opfer fallen. Während bei Unfällen mit Rehen oder Grosswild zwingend die Polizei oder der Wildhüter verständigt werden muss, ist die Rechtslage bei Kleintieren nicht eindeutig. Igel sind vom Fahrzeuglenkenden jedoch unabhängig davon zum Tierarzt oder zur Pflegestation zu bringen. Wer ein verletztes Tier – und sei es noch so klein – nach einer Kollision liegen lässt, macht sich unter Umständen wegen Tierquälerei durch Unterlassen strafbar.


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Beitrag vom 14.04.2026
Michelle Richner

Dr. iur., rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin Stiftung für das Tier im Recht (TIR), © zVg

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