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Hunde vor der Hitze schützen

Obwohl die Meisten wissen, dass die Temperatur in einem an der Sonne geparkten Auto innert kurzer Zeit stark ansteigt, werden auch im Sommer regelmässig Hunde in Fahrzeugen zurückgelassen. Dies kann für die Vierbeiner tödlich enden.

Portrait von Christine Künzli, MLaw und stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin bei der Stiftung Tier im Recht.
Christine Künzli*

Selbst wenn durch das Offenlassen schmaler Fensterspalten vermeintlich für Frischluft gesorgt wird, stellt das Zurücklassen eines Hundes im geparkten Auto bei hohen Temperaturen eine Gefahr für das Wohlbefinden und das Leben des Vierbeiners dar.

Die Lage wird von den Halterinnen und Haltern oftmals unterschätzt. Denn auch an wolkenbedeckten, aber schwülen Tagen steigt die Temperatur im Innern eines Fahrzeugs erheblich an, wodurch selbst schattige Parkplätze oder Parkhäuser zur Hitzefalle werden: Die zu geringe Luftzufuhr hindert die Tiere nämlich am notwendigen Wärmeaustausch durch Hecheln und Verdunstung. Dies verursacht Stress, der bis zum Hitzetod infolge Kreislaufzusammenbruchs führen kann. 

Wer sein Tier in einer solchen Situation zurücklässt, handelt nicht nur gedankenlos, sondern verstösst auch gegen das Tierschutzrecht und macht sich wegen Tierquälerei strafbar. Dabei kommen insbesondere die Tatbestände der Vernachlässigung beziehungsweise jener der qualvollen Tötung in Betracht.

Polizei oder Feuerwehr alarmieren

Wer auf einen Hund in einem überhitzten Fahrzeug aufmerksam wird, sollte zunächst versuchen, den Halter oder die Halterin ausfindig zu machen. Ist dies innert nützlicher Frist nicht möglich, muss die Polizei oder die Feuerwehr alarmiert werden, die das Tier mit geeigneten Werkzeugen befreien kann. Besteht bereits akute Lebensgefahr für den Vierbeiner, kann natürlich nicht mehr abgewartet werden, bis der Tierhalter oder die Polizei eintrifft. In diesem Fall sind Drittpersonen befugt, das Auto – aber natürlich nur soweit nötig – zu beschädigen, um das Tier zu befreien. 

Der Tierretter kann sich in einer solchen Situation darauf berufen, im mutmasslichen Sinne des Tierhalters gehandelt zu haben – rechtlich wird dabei von einer sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag gesprochen. Der Tierhalter oder die Tierhalterin wird den durch die Beschädigung entstandenen finanziellen Schaden folglich selber tragen müssen. 

Nach der Befreiung sollte das Tier umgehend in den Schatten gebracht und mit ausreichend Wasser versorgt werden. Als Sofortmassnahme hilft das Benetzen mit Wasser. Weitergehende Behandlungen sind dem Tierarzt zu überlassen.

Vorsicht vor heissen Böden!

Doch nicht nur das Zurücklassen im Fahrzeug stellt für Tiere an warmen Tagen eine Gefahr dar. Glühend heisse Betonböden (Strassen, Trottoirs etc.) können an Hundepfoten zu Verbrennungen führen. Auch bei relativ angenehmen Lufttemperaturen können Betonböden gefährlich werden. Um festzustellen, ob die Oberfläche zu heiss für die Pfoten ihres Tieres ist, können Hundehaltende vor dem Spaziergang ihren Handrücken einige Sekunden auf die Strasse halten. Ist die Temperatur für Menschen unangenehm, sollte der Spaziergang auf schattige Wege, Wiesen oder Rasenflächen und auf kühlere Stunden verschoben werden. 

Sind die Pfoten bereits verbrannt, ist ein Tierarztbesuch unumgänglich. Bis zum Tierarzttermin können die betroffenen Stellen unter fliessendem Wasser – es sollte nicht eiskalt sein– gekühlt und mit einer Bandage geschützt werden.

Hitze – eine allgemeine Gefahr für Tiere

Neben konkreten Gefahren wie überhitzte Fahrzeuge oder heisse Böden können hohe Temperaturen für Tiere ganz allgemein zur Belastung werden. Gerade auf hitzeempfindliche, ältere oder kranke Tiere ist an Hitzetagen besonders achtzugeben. Um diese möglichst angenehm zu gestalten, gilt es als Tierhaltendender einige Massnahmen zu ergreifen:

  • Dem Tier muss stets frei zugängliches, frisches Trinkwasser zur Verfügung stehen.
  • Kühle Plätze unter Bäumen oder auf der kühlen Erde werden in den Sommermonaten als Rückzugsort bevorzugt.
  • Generell muss die Unterkunft des Tieres so ausgestaltet sein, dass es vor starker Sonneneinstrahlung geschützt ist.
  • Ist das Tier geschwächt, dann legt es sich flach auf den Boden, es hechelt stark und weist es blasse Schleimhäute vor. Dies können Anzeichen für einen Hitzschlag sein, der einer sofortigen medizinischen Abklärung bedarf.

*Christine Künzli, Rechtsanwältin, LL.M., stv. Geschäftsleiterin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
© Sonja Ruckstuhl

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

  • Haben Sie mit Ihrem Hund auch schon schlechte Erfahrungen mit der Hitze gemacht? Erzählen Sie uns doch im Kommentarfeld davon. Wir würden uns freuen.

Beitrag vom 04.08.2022

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