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13- statt 12-mal AHV?

Dringend nötig, sagen die Befürworter:innen. Zu teuer und unsozial, finden die Gegner:innen. Die Abstimmung über eine 13. AHV-Rente am 3. März führt zu hitzigen Diskussionen. Besonders umstritten ist die Finanzierung.

Text: Annegret Honegger

«Für ein besseres Leben im Alter» heisst die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereichte Initiative, über die wir demnächst abstimmen. Analog zum 13. Monatslohn der Erwerbstätigen soll das Einkommen von Pensionierten ab voraussichtlich 2026 um eine Monatsrente erhöht werden.

Eine 13. AHV-Rente entspräche einer Rentenerhöhung von 8,3 Prozent im Jahr oder von 150 Franken bei einer durchschnittlichen Rente von 1800 Franken. Sie würde die AHV rund 4,1 Milliarden Franken pro Jahr kosten – Tendenz steigend, weil derzeit geburtenstarke Jahrgänge ins Pensionsalter kommen und die Lebenserwartung weiter zunimmt. Allein schon der Bund müsste rund 800 Millionen Franken mehr pro Jahr bezahlen.

Derzeit finanziert sich die AHV zu knapp drei Vierteln mit Lohnbeiträgen, zu einem Fünftel mit dem Bundesbeitrag, Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und weiteren Beiträgen. Aufgrund von Reformen der letzten Jahre steht das Sozialwerk momentan finanziell gut da. Nach 2030 ist jedoch aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem Defizit zu rechnen. Deshalb muss der Bundesrat bereits 2026 weitere Reformvorschläge präsentieren.

13. oder gar 14. AHV-Rente

Diese Länder in Europa kennen bereits eine 13. Altersrente: Zypern, Ungarn, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Slowakei und Bulgarien. In Österreich, Spanien, Island, Portugal und Polen gibt es sogar eine 14. Altersrente.

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente lässt die Initiative offen. Diese Frage hätte bei einer Annahme das Parlament zu klären. Für eine ausgeglichene Bilanz der AHV müssen entweder die Einnahmen steigen oder die Ausgaben sinken. Zusätzliche Einnahmen könnten etwa aus der Mehrwertsteuer, aus höheren Lohnprozenten oder durch höhere Beiträge des Bundes fliessen.

Sparen liesse sich mit tieferen Renten oder einem höheren Pensionsalter. Die Lohnabzüge und der Bundesbeitrag wurden letztmals 2020 zugunsten der AHV erhöht, die Mehrwertsteuersätze auf dieses Jahr hin. Ebenso verbessert die kürzlich beschlossene Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ab 2028 die Rechnung.

Auch andere Finanzierungsmodelle wie eine Finanztransaktionssteuer oder eine Kombination obiger Massnahmen wären denkbar. Je nach Finanzierung bezahlen die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, die Konsumentinnen und Konsumenten oder die Steuerzahlenden die Kosten einer zusätzlichen Altersrente.

Explizit schliesst die Initiative aus, dass wegen der 13. Rente die Ergänzungsleistungen gekürzt würden. Normalerweise führt ein grösseres Einkommen dazu, dass die EL entsprechend gesenkt oder gestrichen werden. Gemäss Initiative soll diese Regel bei der 13. AHV-Rente nicht zum Tragen kommen.

Das sagen Bundesrat, Parlament, Parteien und Prognosen

Parlament und Bundesrat sehen keinen finanziellen Spielraum für eine zusätzliche Rente. Die meisten Pensionierten seien nicht auf mehr AHV-Geld angewiesen. Ergänzungsleistungen könnten Menschen mit kleinem Budget gezielter unterstützen.

Auch alle grossen Parteien ausser SP und Grüne lehnen die Initiative ab. Es gibt jedoch abweichende Parolen der Kantonalparteien. Ja sagt auch Alliance F, der überparteiliche Frauendachverband, weil gerade Frauen besonders stark auf die AHV angewiesen sind und oft keine oder nur eine tiefe Pensionskassenrente beziehen. Gemäss Umfragen und Prognosen könnte die Initiative ein Volksmehr erreichen, aber am Ständemehr scheitern.

Dringend nötig: So argumentieren die Befürworter:innen

Wegen steigender Mieten und Krankenkassenprämien sowie der Teuerung hätten Pensionierte in den letzten Jahren etwa ein Monatseinkommen weniger im Portemonnaie. Besonders Menschen mit tiefen Renten – darunter überdurchschnittlich viele Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund – kämen kaum mehr über die Runden.

Eine 13. AHV-Rente könnte den Kaufkraftverlust und den Rentenverlust wegen sinkender Pensionskassenrenten ungefähr ausgleichen. Dadurch verbessere sie die Situation vieler Rentnerinnen und Rentner rasch und effizient. Wer ein Leben lang gearbeitet und Beiträge bezahlt habe, solle von seiner Altersrente leben können – ganz so, wie es bei der Einführung der AHV 1948 geplant war.

Zur Finanzierung würde der Gewerkschaftsbund eine Erhöhung der Lohnabgaben bevorzugen. Diese Massnahme verteilt eher Geld von Reich zu Arm als eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die alle gleich betrifft und damit Haushalte mit kleinem Budget benachteiligt.

Zur Deckung der Mehrkosten wäre eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte nötig, von denen die Arbeitnehmenden die Hälfte bezahlen. 0,4 Prozent mehr Lohnabzug mache bei einem durchschnittlichen Einkommen etwa 80 Rappen pro Tag aus, rechnet der Gewerkschaftsbund vor. Bei einem Monatslohn von 5000 Franken entspräche das 20 Franken mehr Abgaben.

Die Befürworterinnen und Befürworter halten die Sorgen des Nein-Lagers bezüglich der Finanzierung einer 13. AHV-Rente für übertrieben und dessen Sicht auf die AHV-Finanzen für zu pessimistisch. Die vom Bund prognostizierten Milliardenverluste seien bisher nie eingetroffen.

Dank der letzten Reformen sei die AHV solide finanziert. Sie verfüge über ausreichende Reserven und schreibe in den nächsten Jahren Gewinne. Die Schweiz als reiches Land könne und müsse es sich leisten, allen Menschen im Alter ein würdiges Leben zu ermöglichen.

Zu teuer und asozial: So argumentieren die Gegner:innen

Weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt, stehe die Altersvorsorge vor grossen Herausforderungen. Eine 13. AHV-Rente verschärfe die Finanzierungsprobleme der AHV zusätzlich. Alleine die dem Bund bevorstehenden Mehrkosten müssten zu Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen führen.

Ohne neue Einnahmen oder Sparmassnahmen seien die zusätzlichen Ausgaben nicht zu stemmen. Die Kosten müssten die arbeitende Bevölkerung und die Unternehmen via Lohnprozente oder die Konsumentinnen und Konsumenten via höhere Mehrwertsteuer bezahlen. Dadurch würde die Arbeit verteuert oder die Preise würden steigen.

Wie bereits die letzten beiden Reformen, würde auch eine 13. AHV-Rente die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zusätzlich belasten. Die zusätzlichen Ausgaben wären zudem etwa dreimal so hoch wie der Betrag, der durch die Anpassung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre pro Jahr gespart wird. Die Initiative sei damit weder generationen- noch geschlechtergerecht.

Neben den hohen Kosten sehen die Gegner:innen auch kaum sozialen Nutzen. Die grosse Mehrheit der Pensionierten stehe finanziell gut da und verfüge neben der AHV-Rente über Einnahmen aus der zweiten und dritten Säule sowie über Vermögen. Wer nur eine AHV-Teilrente beziehe, erhalte mit der 13. Rente nur wenig mehr Geld. Die Initiative zementiere damit die Unterschiede zwischen Arm und Reich.

Wer seinen Existenzbedarf nicht decken kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese seien ein wirksameres Mittel, um Altersarmut gezielt zu bekämpfen. Eine zusätzliche Rente für alle per Giesskannenprinzip hingegen erreiche auch viele, die überhaupt keinen Zustupf benötigen.

Drei Säulen für die Altersvorsorge

Rund eine Milliarde Rente bezahlt die AHV aus – pro Woche. Mehr als 2.5 Millionen Pensionierte beziehen derzeit eine AHV-Rente. Die erste Säule unseres Drei-Säulen-Systems aus staatlicher, beruflicher und freiwilliger Vorsorge ist das Fundament der Altersvorsorge in der Schweiz.

Gemäss Bundesverfassung sollte die AHV-Rente den Existenzbedarf im Alter decken, wenn der Lohn wegfällt. Tatsächlich reicht das AHV-Geld dazu längst nicht mehr. Die meisten Pensionierten stehen finanziell trotzdem gut da, weil sie über Einkünfte aus der zweiten und eventuell dritten Säule sowie über Vermögen verfügen.

Reicht das Einkommen im Alter nicht für den Lebensunterhalt, besteht das Recht auf Ergänzungsleistungen (EL). Berechnen Sie mit dem Pro-Senectute-EL-Rechner, ob Sie Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben.

Beitrag vom 07.02.2024

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