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AHV-Reform: Was man wissen muss

Seit dem 1. Januar 2024 ist die AHV-Reform in Kraft. Sie bringt insbesondere für Frauen Neuerungen. Pro Senectute Schweiz beantwortet die häufigsten Fragen rund um die Anpassungen und die schrittweise Erhöhung des Rentenalters für Frauen.

Warum wird das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöht?
Das Pensionsalter der Frauen wird schrittweise an dasjenige der Männer angeglichen. Aufgrund des demografischen Wandels ist dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Finanzen der AHV und des Niveaus der Rentenleistungen für die kommenden zehn Jahre. Zur finanziellen Sicherung trägt auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer bei.

Welche Jahrgänge sind davon betroffen?
Für Frauen mit Geburtsjahr 1961 wird das Pensionsalter im Jahr 2025 um drei Monate erhöht. Anschliessend folgen die Jahrgänge 1962 bis 1963: Mit jedem Jahrgang steigt das Pensionsalter für Frauen bis im Jahr 2028 um weitere drei Monate an. Ab dann gilt sowohl für Frauen wie auch Männer das ordentliche Rentenalter 65, das neu «Referenzalter» heisst.

Welche Ausgleichsmassnahmen sind für Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 vorgesehen?
Frauen dieser Jahrgänge gehören zur Übergangsgeneration und haben zwei Optionen: Option «Zuschlag», bei der ein lebenslanger Rentenzuschlag auf die AHV-Rente gewährt wird, oder Option «Vorbezug», bei der eine Frühpensionierung möglich, aber mit einer Rentenkürzung verbunden ist. Je nach Alter und Einkommenskategorie fallen Zuschlag und Kürzung unterschiedlich hoch aus. Falls Beitragslücken bestehen, wird der Rentenzuschlag entsprechend gekürzt.

Gibt es einen flexiblen Rentenbezug, und wenn ja, ab welchem Alter?
Der Rentenbezug ist zwischen 63 und 70 Jahren möglich, für Frauen und Männer. Frauen der Übergangsgeneration können bereits ab 62 Jahren eine Rente beziehen. Der Zeitpunkt des Rentenbezugs beeinflusst die Höhe der Rente, mit einem Zuschlag bei späterem und mit Kürzungen bei frühzeitigem Bezug. Es ist auch möglich, einen Teil der Rente früher zu beziehen und den Rest später.

Wie beeinflusst die Reform das Arbeiten nach 65 Jahren?
Es wird attraktiver, über das Referenzalter hinaus zu arbeiten, da nach dem 65. Lebensjahr einbezahlte Beiträge zur Rentenbildung beitragen können. Ausnahme: Die Maximalrente kann nicht weiter erhöht werden, wenn sie bereits erreicht ist.

Hat die AHV-Reform auch einen Einfluss auf die Pensionskasse?
Ja. In der beruflichen Vorsorge gilt dasselbe Rentenalter wie in der AHV. Um die volle Rente aus der Pensionskasse zu erhalten, müssen Frauen und Männer also bis zum Referenzalter von 65 Jahren arbeiten. Für Frauen der Übergangsgeneration gilt das jeweils für sie gültige Referenzalter.


Weitere Informationen zur Pensionierung und zur Erwerbsarbeit über das Referenzalter hinaus finden Sie bei Pro Senectute Schweiz unter prosenectute.ch/de/ratgeber/­alltag.html

Beitrag vom 15.01.2024
Peter Burri Follath

Leiter Kommunikation Pro Senectute Schweiz

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