© shutterstock

Diese Delikatessen sollten nicht aufs Festtagsmenü

Zu den beliebtesten Delikatessen zählen in der Schweiz etwa die Fettleberpastete (Pâté de foie gras), Froschschenkel, Hummer und Kaviar. Viele der üblichen Herstellungs- und Zubereitungsmethoden sind laut der Schweizer Tierschutzgesetzgebung aber als klare Tierquälereien zu bezeichnen. Dennoch boomt der Konsum – gerade zu Silvester – und der Import entsprechender Erzeugnisse in die Schweiz.

Portrait von Christine Künzli, MLaw und stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin bei der Stiftung Tier im Recht.
Christine Künzli*

Bei der Herstellung der von vielen Gourmets geschätzten Fettleberpastete beziehungsweise Stopfleber wird den betroffenen Gänsen und Enten während zwei bis drei Wochen mehrmals täglich ein Metallrohr in den Schlund gestossen und ihnen so bis zu einem halben Kilogramm Maisbrei in den Magen gepresst.

Durch das Stopfen wachsen die Lebern der Gänse und Enten auf etwa das Zehnfache des Normalgewichts an. Neben schweren Verletzungen am Schnabel und in der Speiseröhre verursacht die Zwangsernährung zudem eine Reihe von Funktionsstörungen. Viele Tiere sterben an Bauchfellentzündungen, infizierten Wunden, Leberzirrhosen oder Herzleiden. Hinzu kommt, dass die Tiere meist in engen Käfigen gehalten werden und sich kaum bewegen können. Das Schweizer Tierschutzrecht verbietet das Stopfen von Gänsen und Enten ausdrücklich, nicht aber den Verzehr entsprechender importierter Produkte.

Auch Hummer verspüren Schmerzen

Hummer werden nach dem Fang monatelang mit zusammengebundenen Scheren und ohne Nahrung auf engstem Raum gehalten, etwa jeder fünfte stirbt in dieser Zeit. Obwohl Hummer erwiesenermassen Schmerzen empfinden, werden die Tiere häufig lebend und ohne vorgängige Betäubung in kochendes Wasser gesetzt. Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht treten Bewusstlosigkeit und Tod dabei nicht unmittelbar ein, sondern erst nach einem Todeskampf, der mehrere Minuten dauern kann. In der Schweiz gilt für Hummer und andere Panzerkrebse eine Betäubungspflicht vor der Tötung, womit das Kochen der lebenden, unbetäubten Tiere ausdrücklich verboten ist. 

lllegaler Kaviarhandel als Problem

Kaviar ist der unbefruchtete Laich des Störs. Er gilt als besonders exquisite Delikatesse. Der Preis für ein Kilogramm Beluga-Kaviar liegt teilweise bei über 10’000 Franken. Aufgrund der grossen Nachfrage nach Kaviar sind die Störbestände stark gefährdet. Mittlerweile stehen daher sämtliche Störarten unter Artenschutz. Raubfischerei und illegaler Kaviar-Handel stellen jedoch ein grosses Problem dar. Experten befürchten, dass der Beluga-Stör bald ausgestorben sein wird. Neben den Argumenten des Umwelt- und Artenschutzes sprechen auch tierschützerische Erwägungen gegen Produktion und Konsum von Kaviar: Den Störweibchen wird in der Regel bei lebendigem Leib – und meist ohne fachgerechte vorgängige Betäubung – der Bauch aufgeschlitzt, um die Eier zu entnehmen. Mittlerweile werden Störe auch in der Schweiz für die Kaviarproduktion gezüchtet. Bei Schweizer Störzuchten werden die Weibchen zwar vor der Ei-Entnahme getötet. Es ist und bleibt aber äusserst fraglich, ob eine artgerechte Gefangenschaftshaltung von Wanderfischen wie dem Stör überhaupt möglich ist.

Kein Einfuhrverbot in der Schweiz

Auch wenn die Herstellung solcher fragwürdiger «Delikatessen» hierzulande in vielen Fällen ausdrücklich verboten ist, werden entsprechende Erzeugnisse nach wie vor in die Schweiz importiert und zum Kauf angeboten. Eine solche Doppelmoral ist fragwürdig. Aus Tierschutzsicht ist ein Importverbot für solche Produkte zwingend geboten. Denn nur mit einem Einfuhrverbot kann sichergestellt werden, dass ausländische Herstellungsformen, die in der Schweiz als Tierquälerei bestraft würden und bei einem Grossteil der Schweizer Bevölkerung aus ethischen Gründen auf Ablehnung stossen, nicht durch eine inländische Nachfrage gefördert werden. Zudem ist an das Kaufverhalten der Konsumenten und Konsumentinnen zu appellieren. Alternativen zu fragwürdigen tierlichen Delikatessen gäbe es nämlich viele. 

*Christine Künzli, Rechtsanwältin, LL.M., stv. Geschäftsleiterin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
© Sonja Ruckstuhl

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

  • Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen. Wir würden uns freuen.
Beitrag vom 20.12.2022

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte sie auch interessieren

Tiere

Mähmaschinen bedrohen Rehkitze

Obwohl längst bekannt sein sollte, dass Rehe ihre Jungtiere während der Mahd gebären und diese im hohen Gras Schutz suchen, sterben in der Schweiz jährlich mehrere tausend Rehkitze während der Grasernte. Ein solches Verhalten ist strafbar.

Tiere

Was bedeutet Tierwürde?

Die Tierwürde ist eine der tragenden Säulen des Schweizer Tierschutzrechts. Diese verpflichtet den Bund, der sogenannten Würde der Kreatur in der ganzen Rechtsordnung und in jedem Rechtsanwendungsverfahren, das die Mensch-Tier-Beziehung betrifft, Rechnung zu tragen.

Tiere

Darf man Tiere in der Mietwohnung halten?

Rund zwei Drittel aller Schweizerinnen und Schweizer leben in einer Mietwohnung und in etwa jedem zweiten Haushalt werden auch Tiere gehalten. In der Praxis gibt dies immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.

Tiere

Wie transportiert man den Hund richtig?

Sei es für den Tierarztbesuch, den Sonntagsausflug oder die Reise in die Ferien – Hunde sind fast täglich in Fortbewegungsmitteln mit uns unterwegs. Dabei besteht bei vielen Hundehaltenden Unsicherheit darüber, wie sie das Tier gesetzeskonform transportieren können.