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Tiere gehören nicht unter den Christbaum

Alle Jahre wieder kommt bei Kindern zur Weihnachtszeit der Wunsch nach einem Tier als Spielkameraden auf. Nicht selten werden die Kleinen deshalb vom Christkind mit einem pelzigen Freund überrascht. Die Freude, die man ihnen damit bereiten will, hält aber häufig nicht lange an.

Tiere sind treue Begleiter und bereiten erst noch viel Freude. Ihre Haltung ist aber auch eine grosse Verantwortung und bringt eine Reihe von Pflichten mit sich. Wer einem Tier ein artgerechtes Dasein bieten möchte, muss insbesondere über ausreichend Zeit und Geduld, genügend Platz sowie auch über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Dennoch sind Tiere gerade zur Weihnachtszeit noch immer beliebte Geschenke für Kinder.

Stress für Tiere vermeiden

Aus der Sicht des Tierschutzes ist von Tiergeschenken aber grundsätzlich abzuraten. Die artgerechte Haltung erfordert Fachkenntnisse über Bedürfnisse und arttypischen Verhaltensweisen. Die meisten Tierarten sind anspruchsvoll in der Pflege und für Kinder nicht geeignet, da sie von ihnen ohne sorgfältige Unterrichtung durch die Eltern in der Regel als Spielzeug betrachtet und entsprechend behandelt werden. Gerade bei Kindern beliebte Tiere wie Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster oder Chinchillas sind keine Kuscheltiere und dürfen nicht nach Belieben hochgehoben oder umhergetragen werden. Was für die Kinder ein Vergnügen darstellt, versetzt die Tiere in erheblichen Stress.

Ebenfalls eine Belastung bedeutet der ungewohnte Rhythmus, wenn Kinder tagsüber mit den von Natur aus dämmerungs- oder nachtaktiven Tieren spielen wollen. Deshalb ist bei Geschenken ganz besonders zu beachten, was für die Anschaffung eines Heimtieres allgemein gilt: Die artgerechte Haltung beim neuen Eigentümer muss in jedem Fall gewährleistet sein. 

Sich vorher beraten lassen

Hinzu kommt, dass die anfängliche Begeisterung über das lebende Geschenk oftmals bald abflaut, weil die niedlichen Jungtiere schnell zu gross und arbeitsintensiv und damit für die Beschenkten ganz allgemein lästig werden. Als Folge davon werden viele Tiere ins Tierheim abgeschoben, weiterverschenkt, verkauft oder sogar ausgesetzt. Man sollte sich daher vorgängig überlegen, ob sich wirklich die ganze Familie das Geschenk wünscht. Ausserdem muss geklärt werden, ob die Beschenkten in der Lage sind, sich um das Tier zu kümmern. Gute Beratung durch Fachleute und entsprechende Literatur ist somit nicht nur für die Beschenkten, sondern auch für die Schenkenden wichtig. Auch sie sind in diesem Sinne für das Tier verantwortlich. 

Wer jemandem eine Freude machen will, sollte sich also gut überlegen, ob ein lebendiges Tier wirklich das richtige Präsent ist. Weil die Ansprüche an die Tierhaltung oft unterschätzt werden, ist es eventuell sinnvoller, zuerst ein Buch über die Bedürfnisse der betreffenden Tierart zu schenken. So kann sich die Person ein Bild davon machen, welche Verantwortung mit der Haltung eines Tieres verbunden ist, und entsprechend entscheiden, ob sie hierfür bereit ist oder nicht.

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

Beitrag vom 09.12.2020
Christine Künzli

MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
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