© Pro Senectute Schweiz

Patientenverfügung in Coronazeiten

Viele Menschen sind unsicher, ob sie ihre Patientenverfügung für den Fall einer Covid-19-Erkrankung anpassen müssen. Annina Spirig, Fachverantwortliche Docupass von Pro Senectute Schweiz, gibt Auskunft.

«Ich wohne allein in einer kleinen Alterswohnung und möchte bei einer möglichen Corona-Infektion nicht intensivmedizinisch behandelt werden. Ich möchte aber auch nicht allein zu Hause sterben. Ich habe den Docupass von Pro Senectute ausgefüllt. Genügt dieses Dokument oder muss ich für einen Notfall zusätzliche Behandlungswünsche festhalten?»

Portrait von Annina Spirig, lächeln im rosa Jacket vor dem Eingang der Pro Senectute
Annina Spirig*

Wir empfehlen Ihnen, ein Zusatzblatt zu Ihrer Patientenverfügung zu erstellen. In der aktuellen Lage macht das durchaus Sinn, denn die Gefahr, sich mit dem neuen Coronavirus zu infizieren, ist gegeben. Da es sich jedoch um eine Ausnahmesituation handelt, die vorbeigehen wird, muss man nicht die gesamte Patientenverfügung anpassen.

Beim Erstellen Ihrer Docupass-Patientenverfügung haben Sie bereits festgehalten, wie Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit zu medizinischen Behandlungsfragen stehen. In einer Krisensituation wie der aktuellen Pandemie ist es vor allem wichtig, dass Sie sich darüber Gedanken machen und Ihrer Familie ihre Wünsche mitteilen. Auch wenn man bei einer Covid-19-Erkrankung in den meisten Fällen seine Wünsche immer noch mitteilen kann, ist es empfehlenswert, dass Sie Ihren Willen auf dem erwähnten Zusatzblatt festhalten – in Ihrem Fall, dass Sie zugunsten einer umfassenden palliativen Betreuung auf eine intensivmedizinische Behandlung und damit auf eine künstliche Beatmung verzichten.

Dieses Zusatzblatt kann folgendermassen betitelt werden: «Beiblatt zur Patientenverfügung: Anordnungen bei Covid-19». Damit es die formellen Voraussetzungen gemäss Art. 371 ZGB erfüllt, muss es datiert und unterschrieben sein. Sie können es gemeinsam mit der bereits bestehenden Patientenverfügung aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie dem Hausarzt und Ihren Angehörigen und vertretungsberechtigten Personen eine Kopie dieses Beiblattes aushändigen und den Inhalt mit ihnen besprechen.

Palliative Betreuung auch daheim möglich

Wenn Sie sich gegen eine intensivmedizinische Behandlung aussprechen, bedeutet das nicht, dass Sie bei Atemnot und anderen Beschwerden nicht behandelt werden oder zu Hause alleine sterben müssten. Eine palliativmedizinische Betreuung ist grundsätzlich auch in den eigenen vier Wänden möglich, sofern der Hausarzt oder die Hausärztin, Palliativpflegende und Angehörige diesen Wunsch mittragen.

Wenn eine genügende Beschwerdelinderung zu Hause nicht gewährleistet oder die Betreuung den Angehörigen nicht zugemutet werden kann, macht es Sinn, eine Hospitalisierung oder eine Pflegeheimunterbringung für die palliative Umsorgung zu bevorzugen. Suchen Sie das Gespräch mit vertrauten Personen und Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Zudem stehen Ihnen die Beratungsstellen von Pro Senectute für eine Beratung zur Verfügung.

* Fachverantwortliche Docupass bei Pro Senectute Schweiz., Telefon 044 283 89 89, Mail info@prosenectute.ch, prosenectute.ch
Foto: © Valentina Verdesca


Memento mori – sei dir deiner Sterblichkeit bewusst: In unserem Themenschwerpunkt widmen wir uns einen Monat lang Themen rund um den Tod und das Sterben. Zum Dossier.

Beitrag vom 06.03.2021

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