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Was muss man bei der Adoption eines Hundes beachten?

Nicht selten entscheiden sich Tierfreundinnen und -freunde einem Hund aus dem Tierheim oder von einer Tierschutzorganisation ein neues Zuhause zu bieten. Wie immer, wenn ein Tier adoptiert oder erworben wird, sollte die Übernahme aber sorgfältig überlegt sein. 

Portrait von Christine Künzli, MLaw und stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin bei der Stiftung Tier im Recht.
Christine Künzli*

Bei der Übernahme eines Hundes gilt es realistisch abzuwägen, ob man langfristig ausreichend Zeit für einen neuen Familiengenossen hat und die allenfalls sehr anspruchsvolle Versorgung und Pflege tatsächlich sicherstellen kann. Es gilt zu bedenken, dass gerade die Eingewöhnung eines Hundes sehr zeitintensiv sein kann und nicht immer problemlos verläuft. Eine gute Vorbereitung ist daher elementar.

Am besten besucht man das Tier vor der Übernahme mehrmals und erkundigt sich nach seiner Vorgeschichte und seinen Charaktereigenschaften, die für das künftige Zusammenleben entscheidend sind. Auch ausgedehnte Spaziergänge tragen zum gegenseitigen Kennenlernen bei. Zudem sollte stets auf die Seriosität der Anbietenden geachtet werden. Tierheime oder vertrauenswürdige Tierschutzorganisationen wählen die künftigen Halterinnen oder Halter mit Bedacht aus und interessieren sich dafür, ob ein Tier beispielsweise den nötigen Auslauf erhält oder ob die Tierhaltung auch in der Mietwohnung erlaubt ist.

Für die Platzierung kann ausserdem massgebend sein, wie lange der zukünftige Halter tagsüber abwesend ist und ob dem Vierbeiner ein Garten zur Verfügung steht. Da eine Verantwortung für das Tier oftmals für viele Jahre übernommen wird, ist auch zu prüfen, ob die finanziellen Aufwendungen – insbesondere für Futter, Unterbringung und Tierarzt – von der neuen Halterin überhaupt getragen werden können.

Grundlegende Aspekte

Verträge für die Übernahme eines Findel- oder Verzichtstieres werden oft als Adoptions-, Schutz-, Platzierungs- oder Übernahmevertrag bezeichnet. Darin wird entweder ein Kaufpreis vereinbart oder festgehalten, dass die bezahlte Geldsumme eine Unkostenbeteiligung an die finanziellen Aufwände des Tierheims oder der Tierschutzorganisation für Impfungen, Heimtierpass, Mikrochip und allenfalls die Katration des Tieres darstellt.

Trotzdem wird im Rahmen der genannten Verträge ein üblicher Kauf abgeschlossen, durch den das Eigentum am Tier auf die Käufer oder Käuferinnen übertragen wird. Diesen kann aber eine Probezeit von beispielsweise einem Monat gewährt werden, während der er oder sie die Möglichkeit hat, vom Vertrag wieder zurückzutreten. Damit soll verhindert werden, dass ein Käufer den Aufwand unterschätzt, mit unbekannten Charaktereigenschaften des Tieres überfordert ist und den Hund schlimmstenfalls wieder loswerden will und sogar aussetzt. Das Tierheim oder die Tierschutzorganisation nimmt dann das Tier zu einem vorgängig vereinbarten Betrag zurück. Grundsätzlich gilt ausserdem, dass ein Verkäufer für «Mängel», also für den Fall, dass das Tier nicht in dem Zustand ist, den ein Käufer erwarten durfte, einzustehen hat. 

Vertrag genau lesen

Entgegen einer weitverbreiteten Meinung müssen Adoptions- oder Kaufverträge grundsätzlich nicht schriftlich aufgesetzt und von Hand unterschrieben werden. Sie können beispielsweise auch per E-Mail, SMS, Handschlag oder mündlich abgeschlossen werden. Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich aber trotzdem, Übernahmeverträge stets schriftlich zu abzufassen und mit den Unterschriften aller Parteien zu versehen. Insbesondere der neuen Halterin oder dem neuen Halter ist dringend zu raten, den Vertrag genau zu lesen, bevor er unterschrieben wird. Vorsicht ist beispielsweise bei Haftungsausschlüssen geboten. Bestehen Unklarheiten, lohnt es sich unter Umständen, eine Fachperson beizuziehen. Da der Inhalt des Vertrags mit dessen Abschluss für beide Parteien verbindlich wird, sollte man niemals etwas unterschreiben, was man nicht versteht oder mit dem man nicht einverstanden ist. 

Alternative zur Übernahme

Die Übernahme eines Tieres ist für den neuen Halter oder die neue Halterin mit viel Freude verbunden, sie bedeutet aber auch eine grosse Verantwortung. Wer dieser nicht gewachsten ist, sollte auf die Anschaffung verzichten. Stattdessen hat man bei vielen Tierheimen die Möglichkeit, Hunde spazieren zu führen oder mit Katzen zu spielen. 

*Christine Künzli, Rechtsanwältin, LL.M., stv. Geschäftsleiterin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
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Beitrag vom 10.01.2023

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