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Wer hat Anspruch auf eine Kinderrente?

Mein Mann und ich werden bald pensioniert. Er schon in zwei Jahren, ich in vier Jahren. Nun haben wir uns Gedanken gemacht, über welche Einnahmen wir nach der Pensionierung verfügen können und dies berechnen lassen. Unter anderem deshalb, weil unser jüngstes Kind aktuell noch im Studium ist und wir die finanzielle Unterstützung planen möchten. Wie gehen wir dabei am besten vor? 

Die AHV kennt nebst der Altersrente für die Pensionierten auch noch die Kinderrenten. Dies für Kinder die jünger als 18 Jahre alt sind. Aber auch, wenn sich das Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in Ausbildung befindet – jedoch längstens bis zum Monat des 25. Geburtstag. 

Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um eine erste oder eine weitere Ausbildung handelt. Wichtig ist, dass sich das Kind überwiegend in Ausbildung befindet. Dies wird an folgenden Kriterien festgemacht: einerseits muss ein bestimmter Ausbildungsaufwand vorliegen, andererseits darf das Einkommen nebst der Ausbildung nicht zu hoch sein (max. bis zur maximalen Altersrente, das sind aktuell 2450 Franken). Bei einem Vollzeitstudium trifft dies in der Regel zu, ausser es wird mit Nebenjobs zu viel Geld verdient. Hier gilt es zu erwähnen, dass das Einkommen über das ganze Jahr hinweg betrachtet und verteilt wird. Wenn man in einem Monat mehr einnimmt, beispielsweise aufgrund Semesterferien, hat das keine negativen Auswirkungen.

Die Berechnung des monatlichen Betrags der Kinderrente wird auf die Berechnungsgrundlage des jeweiligen Elternteils abgestützt. Die Kinderrente beträgt 40 Prozent davon. Wenn Sie also beispielsweisen eine Altersrente von 2’200 Franken beziehen, wird die dazugehörige Kinderrente 880 Franken pro Monat betragen.

Werden Kinderrenten zu den Renten von beiden Elternteilen ausbezahlt, werden sie, wie auch die Renten eines Ehepaars gekürzt. Dies gilt auch, wenn für ein Kind sowohl eine Kinder- als auch eine Waisenrente ausgerichtet werden. Die Summe der Renten darf höchstens 60 Prozent der maximalen Altersrente betragen, was aktuell 1470 Franken pro Monat beträgt.

Damit die zuständige Ausgleichskasse den Anspruch auf eine Kinderrente prüfen kann, ist es wichtig, bei der Anmeldung alle Kinder anzugeben. Grundsätzlich können Sie, um Kinderrenten zu erhalten, die Ausbildungsbestätigungen des Kindes, welches sich noch in Ausbildung befindet, der Anmeldung für die Altersrente beilegen. Die Ausgleichskasse prüft dann den Anspruch für Sie ohne speziellen Antrag.


Beitrag vom 28.03.2024
Fiona Renggli

AHV-Expertin

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