© plainpicture

Verheiratet oder Konkubinat: Was heisst das für die 1. Säule?

Heiratsstrafe – in den letzten Jahren habe ich davon in den Zeitungen immer wieder bei der AHV -gelesen oder im Bekanntenkreis gehört. Ich möchte deshalb wissen, was es damit auf sich hat und ob es Möglichkeiten gibt, diese zu umgehen. Gibt es auch Vorteile als Verheiratete in der AHV?

Wird von der Heiratsstrafe gesprochen, ist eigentlich gemeint, dass ein Ehepaar unter gewissen Umständen steuerlich schlechter gestellt ist als ein unverheiratetes Paar. Im Sinne der AHV wird diese Bezeichnung manchmal gemeinhin ebenfalls verwendet. Hier meint dies aber, dass die Renten eines Ehepaars in der AHV zusammen einen Maximalbetrag nicht übersteigen dürfen. Das ist die sogenannte Plafonierung auf max. 150% des Betrags einer Einzelrente und bedeutet effektiv eine Kürzung der beiden Renten.

Bei einem Paar, das nicht verheiratet ist und bei dem beide eine AHV-Rente beziehen, können maximal je 100% Rente, also zusammen 200% bezogen werden. Die Einbusse für ein Ehepaar beträgt somit 50%, was ein beachtlicher Teil darstellt und oft als Nachteil für das Verheiratetsein im finanziellen Sinn angesehen wird.

Das Thema interessiert Sie?

Werden Sie Abonnent/in der Zeitlupe.

Neben den Print-Ausgaben der Zeitlupe erhalten Sie Zugang zu sämtlichen Online-Inhalten von zeitlupe.ch, können sich alle Magazin-Artikel mit Hördateien vorlesen lassen und erhalten Zugang zur Online-Community «Treffpunkt».

Zeitlupe abonnieren oder