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Weinheim D (1) 10. Mai 2021

Zeitlupe-Redaktorin Usch Vollenwyder (69) erzählt seit Beginn der Corona-Krise jede Woche aus ihrem Alltag im bernischen Gürbetal. Heute: von den bürokratischen Hürden für einen Sprung über die Grenze.

Usch Vollenwyder
Usch Vollenwyder,
Zeitlupe-Redaktorin

Ich fahre für ein Zeitlupe-Gespräch mit der Krimi-Autorin Ingrid Noll nach Deutschland. Was früher im Handumdrehen organisiert war – Bahnbillett und Hotelübernachtung – erweist sich aktuell als stundenfüllendes Unterfangen. Baden-Württemberg ist auf der Corona-Deutschlandkarte tiefrot eingezeichnet. Um mich über die Einreisebestimmungen schlau zu machen, scrolle ich durch einen Wust von Internetseiten. Doch ich werde nicht schlauer. Selbst meiner internetaffinen Redaktionsfreundin erschliessen sich die Vorschriften nicht ohne weiteres.

Also organisiere ich mir eine Hotelübernachtung am Marktplatz im Stadtzentrum und frage gleich nach den Aufenthaltsbedingungen. Die Antwort kommt umgehend: Ich brauche eine Bestätigung, dass ich auf Geschäftsreise bin. Die müsse ich auch bei eventuellen Kontrollen vorweisen können. Abendessen im Hotel ist nicht erlaubt. Aber auf dem Marktplatz würden Restaurants Essen zum Abholen anbieten, «das Essen muss im Zimmer verzehrt werden». Und ja, eine Ausgangssperre bestehe von 22 Uhr bis 5 Uhr früh. Dass ich zudem eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen habe, weiss ich schon von einer Freundin, die regelmässig ihr Enkelkind in Berlin besucht.

Ich fahre zum nächsten noch bedienten Bahnhof. «Hinter der Maske verbirgt sich dieses Lächeln» steht auf einem Foto neben dem Schalter des Bahnangestellten. Ich lache über die Charme-Offensive der BLS, der junge Mann lacht zurück. Während er das Billett ausdruckt, frage ich nach den Voraussetzungen für einen 24-stündigen Deutschlandaufenthalt. Er weiss es auch nicht und wird auch nicht fündig, obwohl er geduldig die Internetseiten des auswärtigen Amtes in Deutschland, des schweizerischen BAG und von Baden-Württemberg durchforstet.

Zu Hause setze ich mich hinter die digitale Einreiseanmeldung. Auf der ersten Seite steht, rot hinterlegt: Flugreisende brauchen bereits vor Abflug einen Testnachweis. Alle anderen müssen spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testergebnis vorweisen können. Ich bleibe nur einen Tag – also brauche ich wohl keines. Dann geht es weiter, Seite um Seite: Zugnummer, Reiseziel, Einreisedatum, persönliche Angaben. Der Code zur Validierung meiner Angaben per Mail klappt nicht, ich versuche es via SMS. Nach rund einer Stunde und nach einigen Fehlversuchen kann ich meine Einreiseanmeldung mit einer zwölfstelligen ID-Nummer ausdrucken. Ich staune, dass das Virus in all der Bürokratie nicht schon längst erstickt ist.

Beitrag vom 10.05.2021

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