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Hühnerhaltung im Garten

Wer Hühner halten möchte, sollte sich darüber informieren, welche Bedürfnisse Hühner haben und welche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein müssen.

Die Mehrheit der über dreizehn Millionen in der Schweiz gehaltenen Hühner lebt in Hallen mit mehreren tausend Artgenossen. Den Tieren bleibt dabei häufig nicht nur der Zugang ins Freie verwehrt, sondern auch das Ausüben natürlicher Verhaltensweisen wie Scharren, Picken und Staubbaden. Stattdessen gehören Gelenkschäden, Geschwüre und Entzündungen zum Alltag der Tiere.

Die Haltung einer überschaubaren Zahl von Hühnern im eigenen Garten ist aus tierschützerischer Sicht grundsätzlich zu befürworten. Damit sich die Tiere aber auch wohl fühlen und arttypisch verhalten können, ist es wichtig, sich vor der Anschaffung mit ihren Bedürfnissen und den gesetzlichen Haltungsanforderungen auseinanderzusetzen.

Verbotene Einzelhaltung

Hühner fallen unter den Schutz der Tierschutzgesetzgebung. Es ist somit verboten, ihnen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zuzufügen oder ihre Würde in anderer Weise zu missachten. Sie sind regelmässig und ausreichend mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen, zu pflegen und gegebenenfalls tierärztlich behandeln zu lassen. Hühner sind zudem sehr soziale Tiere, die auf keinen Fall allein gehalten werden dürfen.

Beim Bau eines Hühnerstalls ist weiter zu beachten, dass dieser keine Verletzungsgefahren birgt und die Tiere nicht entweichen können. Ausserdem müssen alle notwendigen Einrichtungen darin Platz finden – dazu gehören Fütterungs- und Tränkevorrichtungen, Sitzstangen sowie für Legehennen geeignete und geschützte Legenester.

Die Tierschutzverordnung legt überdies fest, dass pro Huhn ein 14 Zentimeter breiter Platz auf einer Sitzstange zur Verfügung stehen muss. Ober- und unterhalb davon ist jeweils eine Höhe von mindestens 50 Zentimetern freizulassen. Weitere Vorschriften betreffen etwa die Frischluftzufuhr, das Beschäftigungsmaterial oder die Lichtstärke. Die vorgeschriebenen Gehegegrössen variieren je nach Anzahl gehaltener Tiere.

Verzicht auf Qualzuchten

Beim Hühnerkauf sollte sowohl auf extreme Zuchtformen (beispielsweise Hühner mit Federhauben) als auch auf Tiere aus dem Ausland verzichtet werden. Zu begrüssen ist hingegen die Aufnahme ausgemusterter Legehennen, wofür es spezielle Vermittlungsstellen gibt.

Für die private Hühnerhaltung besteht weder eine Ausbildungs- noch eine Bewilligungspflicht. Die Tierseuchenverordnung schreibt jedoch vor, dass jede Geflügelhaltung bei der jeweiligen kantonalen Koordinationsstelle registriert werden muss. Die entsprechenden Kontaktangaben sowie viele wichtige Informationen rund um die Hühnerhaltung finden sich auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (www.blv.admin.ch).


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Beitrag vom 31.08.2026
Michelle Richner

Dr. iur., rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin Stiftung für das Tier im Recht (TIR), © zVg

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