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Dringend gesucht: Neuer Hausarzt

In der Schweiz herrscht ein akuter Mangel an Hausärzten. Entsprechend schwierig ist es für Patientinnen und Patienten, eine Alternative zu finden, wenn ein Hausarzt die Praxis schliesst.

Wie findet man eine vertrauenswürdige Nachfolge, wenn der Hausarzt oder die Hausärztin verdientermassen in Pension geht?
Mit der Anzahl der Hausärzte nehmen auch die Möglichkeiten ab, einen für die persönlichen Bedürfnisse passenden Arzt zu finden. Hinzu kommt, dass viele Hausärzte gar keine neuen Patienten annehmen. In abgelegenen Gegenden muss man sogar froh sein, überhaupt einen zu finden. Die Frage lässt sich folglich nicht befriedigend beantworten. Sie müsste eher heissen: Falls ich einen neuen Hausarzt in meiner Nähe finde, wie kann ich mit diesem eine gemeinsame Basis aufbauen – damit er mir für die nächsten Jahre ein vertrauensvoller Ansprechpartner wird.

Was passiert mit meinen Krankheitsakten? Muss ich die Weiterreichung organisieren oder geschieht das automatisch?
Die Krankenakte gehört prinzipiell der Patientin, dem Patienten. Ausgenommen davon sind die persönlichen Notizen des Arztes. Die Akte darf ohne Einverständnis des Patienten nicht weitergegeben werden. Deshalb sollte man den bisherigen Arzt bitten, die Unterlagen an die Nachfolgerin oder den Nachfolger zu senden. Meist kann der Patient seine Akten auch persönlich abholen – gegen Unterschrift – und diese dem neuen Arzt bei der nächsten Konsultation selber überreichen. Falls beides nicht passiert: Der Arzt ist verpflichtet, sie zehn Jahre lang aufzubewahren.

Habe ich auf der Suche nach einem neuen Hausarzt freie Wahl oder muss ich die Krankenkasse informieren oder gar miteinbeziehen?
Das kommt auf das jeweilige Versicherungsmodell an. Hat jemand ein «Hausarztmodell» gewählt, muss sich der Versicherungsnehmer bei der Krankenkasse erkundigen, ob der «Arzt des Vertrauens» anerkannt wird. Bei einem Modell mit freier Arztwahl ist das nicht nötig, dafür gilt es hier leicht höhere Prämien zu bezahlen.

In vielen Gemeinden werden Gruppenpraxen eröffnet: Werde ich dort von einem bestimmten Arzt betreut?
Die meisten Gruppenpraxen funktionieren so, dass Patientinnen und Patienten wenn immer möglich vom selben Arzt betreut werden. Da aber immer mehr Ärzte Teilzeit arbeiten, ist die freie Wahl der Termine oft beschränkt. Das heisst: In Notfällen muss man sich eventuell von einem vertretenden Arzt betreuen lassen. Wer ausschliesslich «seinen» Arzt sehen will, muss sich nach dessen Arbeitszeiten richten. Ein Vorteil der Gruppenpraxis: Sie ist an allen Arbeitstagen offen, sehr grosse Praxen sogar spät am Abend und an den Wochenenden.5Kann die Nachfolgerin oder der Nachfolger meines Arztes ablehnen, mich zu betreuen?So wie es für Patienten die freie Arztwahl gibt, gibt es für Ärzte die freie Patientenwahl. Das ist durchaus sinnvoll: Gewinnt ein Arzt den Eindruck, jemanden nicht behandeln zu wollen, ist es für die betroffene Person immer besser, einen anderen zu suchen. Nicht nur der Patient muss einen Arzt bejahen – umgekehrt auch. 

Beitrag vom 10.09.2019
Dr. med. Eva Kaiser

ist Fachärztin für Allgemeine und Innere Medizin und arbeitet auch als Hausärztin im Aerztezentrum Oberhasli in Meiringen, einer Gruppenpraxis. Sie ist Vorstandsmitglied des Berufsverbands Hausärzte Schweiz – mfe.