Was bringt die QR-Code-Rechnung?
Am 30. September dieses Jahres verschwinden die Einzahlungsscheine mit Referenznummern. Sie werden ersetzt durch QR-Codes. Auch die Abonnementsrechnungen der Zeitlupe werden neuerdings mit einem QR-Code verschickt. Welche Veränderungen sind damit verbunden?
Das «QR» beim QR-Code steht für «quick response», zu Deutsch: schnelle Antwort. Er wurde vor fast dreissig Jahren von einer japanischen Firma entwickelt. Betrachtet man den QR-Code genauer, dann fallen in drei Ecken des Quadrats deutliche Markierungen auf. Diese dienen als Orientierung für das Lesegerät.
Der QR-Code kann von Smartphone-Kameras oder speziellen Lesegeräten (Scanner) gelesen werden, in der Regel auch von der Kamera eines Computers. Damit ein PC das Muster des QR-Codes richtig umsetzen kann, braucht es ein entsprechendes E-Banking-Programm. So oder so ist es aber weiterhin möglich, die Rechnung am Postschalter zu bezahlen oder per Post einzuschicken.
Warum ist der QR-Code plötzlich ein Thema? Die Geschäftsleitung der Postfinance hat entschieden, dass ab dem 30. September 2022 – also schon bald – keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr verwendet werden dürfen. Ab diesem Datum kommen nur noch QR-Rechnungen zum Einsatz, die seit Juni 2020 zugelassen sind. Das hat auch zur Folge, dass noch laufende Daueraufträge geändert werden müssen. Basieren sie auf einem orangen Einzahlungsschein, dann müssen sie gelöscht und mithilfe der Angaben einer QR-Rechnung neu erstellt werden. Diente ein roter Einzahlungsschein als Vorlage, dann werden die Zahlungen ab dem 1. Oktober automatisch durch die Bank als Inlandzahlungen gehandhabt.
Am einfachsten geht die Zahlung von QR-Rechnungen mit dem Handy. Vorausgesetzt, man hat die entsprechenden E-Banking-Apps seiner Bank bereits auf dem Smartphone installiert. Wenn man die E-Banking-App öffnet, gibt es unter der Zahlungsfunktion die Möglichkeit, Codes einzulesen. Die eingebaute Kamera erkennt QR-Codes und fokussiert automatisch auf sie. Dann muss man nur noch das Passwort eingeben – oder vielleicht reicht schon ein Blick aufs Handy und dieses erkennt, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Eigentlich sollte es beim Computer sofort funktionieren. Auch hier wählt man im E-Banking-Programm die Kamera an. Doch im Vergleich zum Handy haben manche PC-Kameras Mühe mit Fokussieren. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kontaktieren Sie Ihre Bank und schildern Sie das Problem. Manche Finanzinstitute stellen den Kundinnen und Kunden spezielle Lesegeräte zur Verfügung, damit es mit dem QR-Code zackig vonstatten geht. QR-Code-Scanner gibt es auch im Fachhandel, wobei diese schnell über CHF 100.– kosten.
Der QR-Code hat einige Vorteile. So sind darin sämtliche Informationen, die für die Bezahlung einer Rechnung erforderlich sind, enthalten. Das mühsame Abtippen der schier endlosen Referenz- und Kontonummern ist vorbei und damit auch die hohe Wahrscheinlichkeit, dass man sich vertippt. Auf einem aktuellen Einzahlungsschein sind diese Informationen aber nach wie vor ersichtlich und können von Hand eingegeben werden, falls es mit dem Einlesen des QR-Codes nicht klappen sollte.
Wie fast immer bei Veränderungen schwingt ein gewisses Misstrauen mit. Ist denn das «neue Zeug» auch sicher? So sicher wie die bisherigen Einzahlungsscheine sind die QR-Rechnungen auf alle Fälle, und sie haben noch einen entscheidenden Vorteil: Der QR-Code sorgt dafür, dass Zahlungen nur auf Konten in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein erfolgen.
- Haben Sie Fragen? Auf der Website von Pro Senectute finden Sie weitere Ausführungen und ein kurzes Erklärvideo, das die Um-stellung auf QR-Rechnungen erklärt: prosenectute.ch/einzahlungsschein oder einfach-zahlen.ch