© shutterstock

Wie versichert man Hausangestellte?

Seit einiger Zeit geht mir eine Haushalthilfe zur Hand. Sie übernimmt für mich die grossen Reinigungsarbeiten wie Fenster und Böden. Die AHV-Beiträge rechne ich ordnungsgemäss ab. Nun würde es mich interessieren, welche Leistungen es aus der AHV gibt und wie mich diese als Arbeitgeberin meiner Haushaltshilfe tangieren?

Denkt man an die Leistungen einer Sozialversicherung, hat man vor dem inneren Auge womöglich rasch die Lebenssituation nach einem Unfall oder bei einer Krankheit vor sich. Wie im letzten AHV-Ratgeber erwähnt, ist die Unfallversicherung obligatorisch. So können bei einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit entsprechende Leistungen wie ein Taggeld oder die Übernahme der Behandlungskosten bezahlt werden.

Als Arbeitgeberin ist es wichtig zu wissen, dass Angestellte im privaten Haushalt Anspruch auf Lohnfortzahlungen haben. Ist Ihre Haushalthilfe oder ihre Reinigungsfachkraft beispielsweise aufgrund eines Unfalls nicht arbeitsfähig, müssen Sie den Lohn weiterbezahlen, dies übernimmt aber die Unfallversicherung in Form des Taggelds.

Das Thema interessiert Sie?

Werden Sie Abonnent/in der Zeitlupe.

Neben den Print-Ausgaben der Zeitlupe erhalten Sie Zugang zu sämtlichen Online-Inhalten von zeitlupe.ch, können sich alle Magazin-Artikel mit Hördateien vorlesen lassen und erhalten Zugang zur Online-Community «Treffpunkt».

Zeitlupe abonnieren oder