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Anspruch trotz Wohneigentum

Auch wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, hat unter gewissen Umständen Anrecht auf Ergänzungsleistungen – sofern man die Immobilie selbst bewohnt.

«Mein Mann und ich bekommen beide nur eine kleine Rente, von der wir kaum leben können. Wir wohnen jedoch in einem Eigenheim, das fast abbezahlt ist. Nun machte mich kürzlich ein Bekannter auf die Möglichkeit aufmerksam, Ergänzungsleistungen zu beantragen. Sind wir als Immobilienbesitzer überhaupt dazu berechtigt?»

Grundsätzlich ist es durchaus möglich, als Hausbesitzer Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen. Ob Sie darauf Anspruch haben, hängt von der Höhe Ihres Einkommens und Vermögens gemäss EL-Berechnung ab. Selbst bewohnte Liegenschaften werden dabei anders behandelt als Ferienwohnungen. Es ist jedoch wichtig, Ihren Fall ganz genau anzuschauen.

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