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Wohneigentum verschenken?

Viele Eltern möchten ihr Wohneigentum für die Kinder sichern. Das ist besonders verständlich, wenn eines der Kinder bereits im Elternhaus wohnt. Eine Schenkung will jedoch gut überlegt sein.

Frage: «Vor zwei Jahren sind wir in eine Alterswohnung gezogen. In unserem eigenen Haus wohnt seither unsere Tochter mit ihrer Familie zur Miete. Gern möchten wir ihr – früher oder später – das Haus überlassen. Allerdings hat sie nicht die finanziellen Möglichkeiten, es uns abzukaufen. Wie gehen wir vor? Ist eine Schenkung eine Möglichkeit? Unsere andere Tochter soll jedoch nicht zu kurz kommen …»

Antwort Prof. em. Dr. iur. Fritz Rapp: Man erlebt es oft in der Rechtsberatung: Die Rechtssuchenden stellen eine Frage und erwarten eine schnelle und eindeutige Antwort. Sie sind dann enttäuscht, wenn sie mit Rückfragen konfrontiert werden und zwischen verschiedenen Lösungsmöglichkeiten auswählen müssen. So ist es auch bei dieser Frage, die ich als Rechtsberater etwa so beantworte:

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