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Zehn Jahre Selbst- statt Fremdbestimmung

Vor 10 Jahren trat das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es schaffte eine rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung und den Vorsorgeauftrag. Damit wurde eine verbindliche Basis geschaffen, die das Selbstbestimmungsrecht von Erwachsenen in der ganzen Schweiz gewährleisten soll.

Das neue Gesetz war das Resultat jahrelanger Arbeit. Es ersetzte das in die Jahre gekommene Vormundschaftsrecht und machte den Weg frei für eine neue Behördenform: Die Vormundschaftsbehörde wurde durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgelöst, bei der Fachleute diverser Fachrichtungen vereint sind. Sowohl Schutz als auch Selbstbestimmung von Erwachsenen bekamen damit mehr Gewicht. So ist heute gewährleistet, dass besser auf Bedürfnisse und Wünsche von Personen eingegangen werden kann, die urteilsunfähig geworden sind, und zwar basierend auf einheitlichen gesetzlichen Kriterien. Doch nicht nur das: Mit dem Gesetz wurde schweizweit eine rechtliche Grundlage für den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung geschaffen. 

Geburtsstunde des Docupass

Pro Senectute begleitete diesen Prozess damals eng und arbeitete intensiv an einem Hilfsmittel, um die Errungenschaft der gesetzlichen Änderungen für alle zugänglich zu machen. Ziel war es, eine Sammlung von relevanten Unterlagen schweizweit zu implementieren. Dazu gehören eine Anleitung zur Erstellung eines gültigen Vorsorgeauftrags, eine Vorlage für eine Patientenverfügung, eine Anordnung für den Todesfall sowie ein Vorsorgeausweis. Mit der ergänzenden Informationsbroschüre in Form eines Leitfadens sollte ein Produkt entstehen, um seine persönliche Vorsorge gesamtheitlich und rechtsgültig zu regeln.

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