
Selbstbestimmung soll nicht überfordern
Vor zehn Jahren trat das Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Seit gut zwei Wochen greift auch das neue Erbrecht. Beide Gesetzesrevisionen haben eines gemeinsam: Sie stärken die Selbstbestimmung jeder einzelnen Person.
Für Juristen und Juristinnen mag es einem Albtraum gleichkommen, sich mit Gesetzen rumzuschlagen, die nicht klar einschränken und eingrenzen, sondern Kompetenzen an Menschen abgeben. Auch für uns selber ist es paradoxerweise einfacher, uns in einem «einschränkenden» gesetzlichen Rahmen zu bewegen. Wir haben dadurch zwar weniger Gestaltungsspielraum, dafür aber mehr Klarheit und Orientierung. Ein erstaunliches Phänomen, dass wir uns oft schwer tun mit mehr Selbstbestimmung und Freiheit.
Förderung der Entscheidungsfreiheit
Pro Senectute steht Ihnen aber zur Seite, wenn sich die rechtliche Situation ändert. Das neue Erbrecht hat beispielsweise zur Folge, dass Sie über einen grösseren Erbteil frei bestimmen können. In unserer Vision steht: «Pro Senectute setzt sich für ein selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben älterer Menschen in der Gesellschaft ein.» Das heisst, dass wir uns nicht erst jetzt der Thematik der Selbstbestimmung annehmen. Viel mehr ist sie uns ein Grundanliegen – und dies seit über 100 Jahren. Diese Vision zu erfüllen, prägt unser tägliches Handeln und fliesst bei unseren Angeboten für Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige mit ein.
Eigens dafür haben wir in den letzten zehn Jahren immer wieder neue Dienstleistungen für ältere Menschen entwickelt, die sie befähigen, selbst aktiv zu werden. So bieten wir mit unserem Docupass ein Vorsorgedossier für den Fall, dass man urteilsunfähig wird – sei dies infolge Krankheit oder Unfall. Das Dossier regelt unter anderem Themen wie lebenserhaltende Massnahmen, Sterbebegleitung und Beerdigung. Ihre Wünsche für den Ernstfall können Sie in entsprechenden Dokumenten festhalten: dem Vorsorgeauftrag, der Patientenverfügung, den Anordnungen für den Todesfall und dem Vorsorgeausweis.
Unentgeltlich und kompetent
Weiter können Sie mit unserem neuen Testament-Rechner rasch und einfach vergleichen, wie sich die gesetzlichen Pflichtteile aufgrund des revidierten Erbrechts auf das neue Jahr hin verändert haben. Im Testament selber können Sie dann festhalten, wem Sie diesen Erbteil vermachen möchten.
Unsere 130 Beratungsstellen sind auch bei Fragen zu Finanzen, Gesundheit, Lebensgestaltung, Wohnen und Betreuung in der ganzen Schweiz für Sie da. Unsere Fachpersonen beraten Sie unentgeltlich, kompetent und vertraulich. Wir beraten jedoch nicht nur Seniorinnen und Senioren, sondern auch deren Bezugspersonen.
Nebst den bestehenden Dienstleistungen entwickeln wir unser Angebot stetig weiter und werden auch im neuen Jahr nicht ruhen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Selbstbestimmung nicht zur Belastung wird oder nicht unnötiges Juristenfutter erzeugt.
Den Testament-Rechner finden Sie unter: prosenectute.ch/testament-rechner