Neues Erbrecht 2023

Aufs neue Jahr gibt es Neues im Erbrecht. Dank dem praktischen Testament-Rechner von Pro Senectute sind Sie vorbereitet.

2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Es verringert unter anderem die Pflichtteile für Angehörige und man erhält grössere Freiheiten, Gelder an andere Personen oder Organisationen zu vererben. Mit dem Testament-Rechner auf prosenectute.ch können Sie unkompliziert und anonym den gesetzlichen Pflichtteil in Prozenten auf Ihrem Nachlass berechnen. Sie erfahren, wer darauf Anspruch hat und über welchen Erbteil Sie in einem Testament frei verfügen können.

Grafik Testamentrechner Pro Senectute
Grafik Testamentrechner Pro Senectute
Quelle: prosenectute.ch

Zuerst klickt man die familiäre Situation mit allfälligen Angehörigen wie Ehe- und Lebenspartner:in, Kindern, Enkeln, Urenkeln, Geschwistern und weiteren Verwandte an, sofern vorhanden. Darauf berechnet der Computer die Nachlasssituation nach altem und neuem Erbrecht jeweils nach Gesetz ohne Testament oder mit Testament. Das Dokument lässt sich abspeichern oder ausdrucken. Dazu gehört auch das Muster eines Testaments, wobei dieses natürlich vollständig von Hand geschrieben werden sowie Ort, Datum und persönliche Unterschrift des Erblassers bzw. der Erblasserin enthalten muss. Probieren Sie es aus!

Bestehende Testamente verlieren Ihre Gültigkeit nicht. Entscheidend ist nicht, wann ein Testament verfasst wurde, sondern wann jemand verstirbt. Stirbt eine Person nach Inkrafttreten des neuen Erbrechts, gilt für das von ihr verfasste Testament das neue Recht. So kann es sein, dass die Höhe des Pflichtteils sich verändert. Ein auf den Pflichtteil gesetztes Kind hat ab 2023 nicht mehr Anspruch auf drei Viertel seines gesetzlichen Erbteils, sondern nur noch auf die Hälfte. Entspricht diese Änderung nicht dem Willen des Erblassers bzw. der Erblasserin, so sollte das Testament neu geschrieben werden.

Die Berechnung erfolgt ohne Berücksichtigung allfälliger Ehe- und Erbverträge. Liegen solche vor, sollte man mit Spezialist:innen Kontakt aufnehmen. Die Beratungsstellen von Pro Senectute helfen gerne mit Adressen weiter.

Beitrag vom 02.01.2023

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