© plainpicture/ Morar Sorin

Überprüfen Sie Ihr Testament

Im kommenden Jahr tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Verpassen Sie nicht, Ihren letzten Willen mit der neuen Gesetzgebung abzugleichen. 

«Schon vor Jahren habe ich meinen Nachlass in einem Testament geregelt. Nun lese ich in der Zeitung, dass ab dem 1. Januar das revidierte Erbrecht gilt. Was ändert sich dadurch? Muss ich mein Testament anpassen?»

Ja, es kann tatsächlich sein, dass Ihr Testament Anpassun­gen braucht. Ich empfehle Ihnen deshalb, es einer Notarin vorzulegen. Sie wird erkennen, ob wegen der neuen Gesetz­gebung Änderungen notwendig sind.

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