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Das Ross im Recht

Die Haltung von Pferden ist äusserst anspruchsvoll. Verglichen mit jener vieler anderer Tierarten ist sie gesetzlich auch relativ detailliert geregelt. Das Tierschutzrecht legt aber nur Mindestvorgaben fest, die in der Praxis deutlich überschritten werden sollten.

Von grosser Bedeutung für Pferde ist die Möglichkeit von Sozialkontakten mit Artgenossen. Am besten wird dieses Bedürfnis durch eine Gruppenhaltung in einem Offenstall befriedigt, bei dem die Tiere ständig Zugang zu einer Weide oder einem Auslauf haben. Rechtlich vorgeschrieben ist dies nur für Jungpferde. Für erwachsene Tiere hält die Tierschutzverordnung einzig fest, dass sie Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu anderen Artgenossen haben müssen.

Die Tierschutzverordnung legt weiter fest, dass Pferde täglich Bewegung haben müssen. Als Bewegung gilt dabei neben dem Auslauf auch eine anderweitige Nutzung, das heisst, die Arbeit unter dem Sattel, an der Hand oder im Geschirr sowie die Bewegung an der Führmaschine. Auslauf bedeutet Bewegung im Freien ohne Zügel, Geschirre, Stricke oder dergleichen in einer von den Tieren selbst gewählten Gangart, Richtung und Geschwindigkeit. Allen Tieren, die nicht anderweitig genutzt werden, ist täglich mindestens zwei Stunden Auslauf zu gewähren. Bei genutzten Pferden genügt es aus rechtlicher Sicht hingegen, wenn diese an mindestens zwei Tagen pro Woche jeweils wenigstens zwei Stunden Auslauf erhalten.

Anbindehaltung verboten

Die Anbindehaltung von Pferden ist ausdrücklich untersagt. Von diesem Verbot gibt es allerdings Ausnahmen, die es gestatten, Pferde kurzzeitig anzubinden. Die Anbindeplätze sind in diesem Fall so zu gestalten, dass die Tiere sich nicht verletzen und artgemäss stehen, sich hinlegen, ruhen und aufstehen können. Beim Transport von Pferden ist das Anbinden sogar vorgeschrieben, ausgenommen hiervon sind Jungpferde.

Natürlich müssen auch die den Tieren zur Verfügung stehenden Flächen gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Diese sind im Anhang der Tierschutzverordnung geregelt und von der Widerristhöhe eines Pferdes wie auch vom Haltungssystem abhängig. Zudem sind für die artgerechte Unterbringung von Pferden neben der Grösse des Stalls auch die Licht- und Luftverhältnisse sowie das Klima entscheidend.

Stets zu bedenken ist, dass die gesetzlichen Tierhaltungsvorschriften nur Minimalanforderungen darstellen, die die Grenze zum strafbaren Tierschutzverstoss markieren. Im Interesse des Tierwohls sollten Tierhaltende unbedingt über diese Minimalvorschriften hinausgehen und bei der Ausgestaltung von Gehegen, Ställen und Auslaufflächen weit grosszügigere Bedingungen schaffen. ❋

Tier im Recht (TIR)

Rat von den Experten: Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontakt: info@tierimrecht.org oder Telefon 043 443 06 43. Mehr unter www.tierimrecht.org

Beitrag vom 14.01.2020
Christine Künzli

ist MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin bei der Stiftung Tier im Recht (TIR).
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