© plaincture / Christof Schnerpf

Selbstbestimmung soll nicht überfordern

Vor zehn Jahren trat das Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Seit gut zwei Wochen greift auch das neue Erbrecht. Beide Gesetzesrevisionen haben eines gemeinsam: Sie stärken die Selbstbestimmung jeder einzelnen Person.

Für Juristen und Juristin­nen mag es einem Alb­traum gleichkommen, sich mit Gesetzen rum­zuschlagen, die nicht klar einschränken und eingrenzen, sondern Kompetenzen an Menschen abgeben. Auch für uns selber ist es paradoxerweise einfacher, uns in einem «einschränkenden» gesetzli­chen Rahmen zu bewegen. Wir haben dadurch zwar weniger Gestaltungs­spielraum, dafür aber mehr Klarheit und Orientierung. Ein erstaunliches Phänomen, dass wir uns oft schwer­ tun mit mehr Selbstbestimmung und Freiheit.

Förderung der Entscheidungsfreiheit

Pro Senectute steht Ihnen aber zur Seite, wenn sich die rechtliche Situa­tion ändert. Das neue Erbrecht hat beispielsweise zur Folge, dass Sie über einen grösseren Erbteil frei be­stimmen können. In unserer Vision steht: «Pro Senectute setzt sich für ein selbstbestimmtes und sinnerfüll­tes Leben älterer Menschen in der Gesellschaft ein.» Das heisst, dass wir uns nicht erst jetzt der Thematik der Selbstbestimmung annehmen. Viel­ mehr ist sie uns ein Grundanliegen – und dies seit über 100 Jahren. Diese Vision zu erfüllen, prägt unser tägli­ches Handeln und fliesst bei unseren Angeboten für Seniorinnen und Seni­oren und deren Angehörige mit ein.

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