Wer nach der Pensionierung in den eigenen vier Wänden bleiben möchte, sollte sich der Risiken bewusst sein. Eine umfassende Beratung ist deshalb empfohlen, lange bevor man in Rente geht.
Mehr als die Hälfte der über 65-jährigen Schweizerinnen und Schweizer lebt im selbstbewohnten Eigentum. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend noch verstärkt. Wohneigentum als Altersvorsorge und als Wohnform im Alter ist so beliebt wie noch nie. Es gibt nebst der emotionalen Bindung an das selbstbewohnte Zuhause auch finanzielle Gründe für den Verbleib in den eigenen vier Wänden. So können im Gegensatz zum Wohnen in Miete die Wohnkosten nach der Pensionierung durch die Amortisation der Hypothek weiter gesenkt werden.
Vor der Pensionierung stellt sich deshalb die Frage, ob ich die Hypothek stark reduzieren oder gar ganz abzahlen soll. Emotionen spielen dabei eine dominante Rolle. Der Umstand und die Gewissheit, keine oder wenig Schulden zu haben, vermittelt das Gefühl von Sicherheit und Unbeschwertheit. Allerdings sollte man vor einer Reduktion der Schuldenlast ein Budget erstellen und sich überlegen, wie viel man langfristig für den Lebensunterhalt in der Pension benötigt. Statt zu amortisieren und die Schuldenlast zu reduzieren, kann man sich aber auch überlegen, ob eine Aufstockung der Hypothek sinnvoll ist. Bei den Banken gibt es dazu Produkte mit unterschiedlichen Bezeichnungen wie «Umkehrhypothek», «Immo-Rente» oder «Hypothek an Pensionierte». Die Vergabe einer solchen Hypothek ist aber mit einigen Bedingungen verknüpft wie die Lebenserwartung, die gegebene Tragbarkeit sowie die Belehnungshöhe
Ein wichtiger Aspekt in Zusammenhang mit der Liegenschaft in der Pension ist die Frage, was mit der Immobilie geschehen soll, wenn der Partner oder die Partnerin stirbt. Je früher man für diesen Fall vorgekehrt hat, desto besser, vor allem wenn mehr als ein Kind erbberechtigt ist. Auch bei einem guten Einvernehmen mit den Kindern ist es wichtig, den Nachlass frühzeitig zu regeln. Das schafft Klarheit und verhindert allenfalls spätere Streitigkeiten. Zu hoffen, dass die Erben im Fall der Fälle freiwillig zugunsten des Partners verzichten, bietet keine ausreichende Sicherheit. Die Nachlassregelung ist umso wichtiger, als 75 Prozent der Schweizer Bevölkerung den letzten Willen nicht verbindlich geregelt hat.
Testament empfohlen
Ohne eine massgeschneiderte erbrechtliche Regelung kommen die gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen. «Dies kann unter Umständen dazu führen, dass der überlebende Partner die Liegenschaft verkaufen muss, um die Erben auszuzahlen. Mit einer erbrechtlichen Regelung hält man die Zügel in der Hand», betont Christian Rehefeldt vom Raiffeisen Fachzentrum Erbschaftsberatung. So lässt sich mit einem Testament der Anteil an der Erbschaft bereits reduzieren. Der Pflichtanteil für Nachkommen liegt nämlich bei einem verheirateten Ehepaar gemäss aktuell geltendem Recht etwas tiefer, bei drei Achtel des Nachlasses. Zudem kann man mit einem Testament dem Partner die Nutzniessung einer Immobilie zusprechen. Je nach Ausgangslage gibt es weitere spannende ehegüter-und erbrechtliche Instrumente, um den überlebenden Ehegatten noch stärker abzusichern, wie zum Beispiel den Erbvertrag.
Kein Fall ist wie der andere und Faktoren wie Finanzen oder Steuern haben einen massgeblichen Einfluss auf die Lebenssituation. Deshalb ist es empfehlenswert, sich besser vor oder während der Pension von einem Experten beraten zu lassen, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
Weitere Zeitlupe-Ratgeber zum Thema Pensionierung finden Sie hier.
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