Wer eine Liste seiner Zugangsdaten für Online-Benutzerkonten und Social-Media-Profile anfertigt, erspart damit seinen Nachkommen unnötige Umtriebe.
«Ich bin gerade dabei, meinen Nachlass zu regeln, und frage mich: Was passiert nach meinem Tod mit all den digitalen Fussspuren, die ich im Internet hinterlassen habe? Wer erbt die Bilder und Videos in meiner Cloud? Was geschieht mit meinem Facebook-Account und dem E-Banking-Konto?»
Wenigen Leuten ist es bewusst, dass man auch seinen digitalen Nachlass regeln sollte. Tut man es nicht, kann das mühsam für die Nachkommen werden. Lassen Sie mich das anhand eines Beispiels illustrieren: Ein guter Freund von mir ist vor einiger Zeit gestorben. Sein Facebook-Konto ist jedoch bis heute aktiv – weil wir sein Passwort nicht kennen. Wir haben alles unternommen, um das Passwort in Erfahrung zu bringen, und sogar eine Sterbeurkunde an den Hauptsitz von Facebook in Kalifornien geschickt. Vergeblich. Facebook rückt das Passwort nicht heraus. Hätte mein Freund uns seine Zugangsdaten doch zu Lebzeiten mitgeteilt.
Die auf Computern, Handys, USB-Sticks oder anderen Datenträgern gespeicherten Daten gehören den Erben, so regelt es das Gesetz. Für online gespeicherte Daten gilt das jedoch nicht. Darum: Machen Sie eine Liste mit all Ihren Benutzernamen und Passwörtern, und legen Sie sie zu Ihrer Patientenverfügung oder dem Testament. Es wird keine kurze Liste sein. Wir haben Zugangsdaten fürs E-Banking, den Internet-Provider, Cloud- und Social-Media-Dienste, unsere E-Mail-Accounts, bei Buchhandlungen und anderen Online-Shops, beim Kundenportal der SBB, über das die meisten Leute heute ihre Tickets kaufen, bei Streaming-Anbietern, digitalen Zeitungen, Vereins-Websites oder der Steuerverwaltung. Schreiben Sie alle auf, und vergessen Sie auch nicht die Entsperr-Codes von Computer und Handy.
Damit sorgen Sie dafür, dass keine Daten verloren gehen (etwa kostbare Fotos und Videos aus der Cloud). Und Sie ersparen Ihren Nachkommen unnötige Umtriebe, weil Sie sie mit Hilfe Ihrer Zugangsdaten von all diesen Diensten einfach abmelden können. Besonders wichtig ist das natürlich bei kostenpflichtigen Angeboten wie Zeitungsabos oder Software-Lizenzen (etwa für die Programme von Microsoft Office). Aber auch Dienste, die erst einmal nichts kosten, können unnötig Sand ins Getriebe streuen, wenn sie nach Ihrem Tod weiterlaufen. Eine ältere Dame, die ich betreut hatte, kaufte zum Beispiel gerne beim Onlinehändler Amazon ein und wurde von der Firma auch nach Ihrem Tod mit Newsletters bombardiert. Als ich ihr E-Mail-Konto abmeldete, gingen die Mails zurück an den Absender, woraufhin Amazon einfach alles per Post schickte. Der Pöstler merkte, dass die Dame nicht mehr an ihrer Adresse wohnte, und versuchte herauszufinden, ob sie wohl ins Altersheim gezogen war, was ihn Zeit und Nerven kostete. Ich kontaktierte Amazon, doch dort sagte man mir, ohne Passwort könnten sie das Konto nicht löschen. Nicht einmal der Anwalt, den ich einschaltete, konnte etwas ausrichten. Für den Pöstler war das sehr mühsam.
Genauso wenig wie die Patientenverfügung sollten Sie die Liste mit den Passwörtern zu Hause herumliegen lassen. Da stehen sensible Informationen drin, die missbraucht werden könnten. Deponieren Sie die Liste deshalb lieber bei einem Angehörigen, einer guten Freundin, in einem Bankschliessfach oder beim Notar. Auch gewisse Hausärztinnen übernehmen diese Aufgabe gegen ein kleines Entgelt gern.
Tipp: Bei Apple, Google und Facebook können Sie seit kurzem Nachlasskontakte im eigenen Account hinterlegen. So kann eine Vertrauensperson nach Ihrem Tod ganz unkompliziert auf Ihre Daten zugreifen.
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