© plainpicture / Anja Weber-Decker

Regelung der Hinterlassenschaft

Wer bekommt dereinst Haus, Vermögen oder wertvolle Gegenstände? Das Gesetz bestimmt die Reihenfolge der Erben und die Höhe ihrer Anteile. Ein Ehe- und/oder Erbvertrag ermöglicht einen gewissen Spielraum.

In Kürze werden meine Frau und ich pensioniert. Nun möchten wir unseren Nachlass regeln. Wir haben ein gemeinsames Haus, in dem wir so lange wie möglich bleiben möchten. Was geschieht, wenn einer von uns stirbt? Wie können wir einander maximal begünstigen? Wir verstehen uns gut mit unseren Töchtern, möchten aber, dass sie erst erben sollen, wenn wir beide verstorben sind.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Eheleute Vereinbarungen unter sich allein oder unter Einbezug der Nachkommen abschliessen wollen. Ersteres empfiehlt sich, wenn der familiäre Frieden eher brüchig ist. Letzteres drängt sich auf, wenn sich die Nachkommen zu einer einvernehmlichen Regelung bereit erklären.

Das Thema interessiert Sie?

Werden Sie Abonnent/in der Zeitlupe.

Neben den Print-Ausgaben der Zeitlupe erhalten Sie Zugang zu sämtlichen Online-Inhalten von zeitlupe.ch, können sich alle Magazin-Artikel mit Hördateien vorlesen lassen und erhalten Zugang zur Online-Community «Treffpunkt».

Zeitlupe abonnieren oder