© shutterstock

Fragen und Antworten zum Ablauf der EL-Übergangsfrist

Vor drei Jahren trat die EL-Reform in Kraft. Für Personen, die bereits zuvor Ergänzungsleistungen (EL) bezogen hatten, galt eine Übergangsfrist. Diese lief Ende 2023 ab, mit teils einschneidenden Folgen für die Betroffenen. Antworten auf wichtige Fragen.

EL gehören zum festen Bestandteil der staatlichen Existenzsicherung. Sie decken die minimalen Lebenskosten von AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentnern, wenn deren Einkünfte dafür nicht ausreichen. Mit dem Ende der Übergangsfrist müssen langjährige EL-Bezügerinnen und -Bezüger mit Einbussen rechnen.

Was ist die schlimmstmögliche Folge der Änderung?
Durch die Vermögensgrenzen (CHF 100 000 für Einzelpersonen, CHF 200 000 für Paare) kann der Anspruch auf Ergänzungsleistungen verloren gehen.

Muss ich in diesem Fall für immer auf Ergänzungsleistungen verzichten?
Nein, der Verzicht auf EL ist nicht endgültig. Sobald das Vermögen unter die genannten Grenzen gesunken ist, können Sie erneut EL beantragen.

Kann ich den Anspruch auf Ergänzungs­leistungen verlieren, wenn ich meinen Kindern kürzlich eine grössere Schenkung gemacht habe?
Ja, der Anspruch auf EL kann durch Vermögensverzicht, wie beispielsweise Schenkungen oder grössere Anschaffungen, sinken oder sogar verloren gehen.

Muss ich meine Wohnung verkaufen, wenn sie mehr als CHF 200 000 wert ist?
Nein, selbstbewohnte Liegenschaften werden bei der Prüfung der Vermögensschwelle nicht berücksichtigt. Seniorinnen und Senioren können weiterhin in ihrem gewohnten Zuhause bleiben. Bei der Berechnung des relevanten Einkommens werden der Wert des Wohneigentums, der CHF 112 500 übersteigt, und der Eigenmietwert berücksichtigt.

Meine Ergänzungsleistungen wurden gekürzt. Ich wohne im Heim und sehe, dass ich meinen Aufenthalt und meine übrigen täglichen Ausgaben nicht mehr finanzieren kann. Was soll ich tun?
Melden Sie sich bei Beratungsstellen wie Pro Senectute oder bei Sozialdiensten, um das weitere Vorgehen zu klären. Möglicherweise bestehen Instrumente der Sozialhilfe.

Ich bin auf orthopädische Schuhe angewiesen, kann sie mir aber nicht mehr leisten. Wo bekomme ich Unter­stützung?

Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen, bei den Hilfsmitteln im Alter neu einen jährlichen Anspruch auf einen Beitrag einzuführen. Wenden Sie sich dazu an die Sozialversicherung Ihres Kantons.

Wie kann ich nach dem Ende der Übergangsphase unliebsamen Über­raschungen vorbeugen?
Es ist empfehlenswert, sich bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons oder bei Pro Senectute zu melden. Pro Senectute hilft dabei, Lösungen zu finden und bietet Unterstützung im Umgang mit den neuen Regelungen an.

Weitere Informationen zu Fragen rund um Ergänzungsleistungen finden Sie bei Pro Senectute Schweiz unter prosenectute.ch/el

Beitrag vom 12.02.2024

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert