Entscheidung am Lebensende

Was tun bei einem schweren Unfall? Wie vorgehen bei einer fortschreitenden Demenz? Wer nicht urteilsfähig ist, kann über medizinische Massnahmen nicht bestimmen. Dafür braucht es eine Patientenverfügung. Sie entlastet auch Angehörige. 

Rundum in meinem Bekanntenkreis ist von Patientenverfügungen die Rede. Viele haben eine solche erstellt, andere warten noch ab, und wieder andere wollen nichts davon wissen. Meine Fragen: Muss man eine Patientenverfügung haben? Weshalb? Und wie verbindlich ist sie überhaupt?» 

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Eine Patientenverfügung ist kein Muss. Sie ist jedoch ein spannendes Selbstbestimmungsinstrument, das uns der Gesetzgeber in die Hand gibt. Der Arzt oder die Ärztin kann nämlich nicht einfach über medizinische Massnahmen oder den Abbruch von Behandlungen entscheiden. Kann sich jemand nicht mehr selber dazu äussern – zum Beispiel weil er dement ist oder im Koma liegt –, kommt die Patientenverfügung zum Tragen. Ist keine vorhanden, fällt diese schwierige Aufgabe von Gesetzes wegen dem Ehepartner, der Lebenspartnerin, den Kindern etc. zu. Das Gesetz definiert klar, wer vertretungsberechtigt ist (Art. 378 ZGB). In der Praxis zeigt sich, dass ein Teil der Angehörigen diese Entscheide gut meistern, dass manche aber auch überfordert sind. Mit einer Patientenverfügung werden die Angehörigen entlastet. 

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