«Was ist eigentlich Hate Speech?»

Online entgleisen Anstand und Respekt immer wieder, dabei sind auch Beschimpfungen im Netz, sogenannter Hate Speech, oft strafbar.

 Der Glaube, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei, in dem man alles tun, lassen und sagen kann, ist immer noch weit verbreitet. Doch das trifft in keiner Weise zu. Beleidigungen, Beschimpfungen und rassistische Äusserungen im Netz – kurz «Hate Speech» oder Online-Hassrede – stellen oft strafbare Handlungen dar. In Online-Foren, sozialen Netzwerken, aber auch in Kommentarspalten von Zeitungen machen viele ihrem Unmut Luft. Das ist auch völlig in Ordnung, solange das Recht beachtet wird. Doch im Schutz vermeintlicher Anonymität oder als Teil eines (Online-)Mobs geht dies oft vergessen.  

Betroffen von Hate Speech können Privatpersonen sein, aber sehr oft trifft es auch Menschen, die im öffentlichen Rampenlicht stehen wie die ehemalige grüne Kantonsrätin des Kantons Zug Jolanda Spiess-Hegglin. Eine beispiellose Hetzkampagne gegen ihre Person in den Boulevardmedien hat sie gewissermassen «zum Abschuss» freigegeben. Ihre bittere Erfahrung zeichnet folgendes Täterprofil: «Plakativ gesagt ist der Beschimpfer im Netz der alte, weisse Männer, SVP-Wähler oder -Mandatsträger und wohnt in der Ostschweiz. Zumindest in jenen Fällen, die mich betreffen oder die ich bearbeite.»

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