Verheiratet oder Konkubinat: Was heisst das für die 1. Säule?
Heiratsstrafe – in den letzten Jahren habe ich davon in den Zeitungen immer wieder bei der AHV -gelesen oder im Bekanntenkreis gehört. Ich möchte deshalb wissen, was es damit auf sich hat und ob es Möglichkeiten gibt, diese zu umgehen. Gibt es auch Vorteile als Verheiratete in der AHV?
Wird von der Heiratsstrafe gesprochen, ist eigentlich gemeint, dass ein Ehepaar unter gewissen Umständen steuerlich schlechter gestellt ist als ein unverheiratetes Paar. Im Sinne der AHV wird diese Bezeichnung manchmal gemeinhin ebenfalls verwendet. Hier meint dies aber, dass die Renten eines Ehepaars in der AHV zusammen einen Maximalbetrag nicht übersteigen dürfen. Das ist die sogenannte Plafonierung auf max. 150% des Betrags einer Einzelrente und bedeutet effektiv eine Kürzung der beiden Renten.
Bei einem Paar, das nicht verheiratet ist und bei dem beide eine AHV-Rente beziehen, können maximal je 100% Rente, also zusammen 200% bezogen werden. Die Einbusse für ein Ehepaar beträgt somit 50%, was ein beachtlicher Teil darstellt und oft als Nachteil für das Verheiratetsein im finanziellen Sinn angesehen wird.
Nicht nur Nachteile
Auf der Gegenseite können jedoch im Todesfall eines Partners nur verheiratete Personen eine Hinterlassenen-Rente der AHV beziehen. Unter gewissen Umständen gilt dies auch für ehemals verheiratete und nun geschiedene Ehepaare. Ebenfalls im Todesfall eines Partners erhält der überlebende Ehegatte auf seine Altersrente einen Verwitwetenzuschlag von 20% bis zum Maximalbetrag, sofern der Maximalbetrag nicht bereits vorher erreicht wird. Das sind die Unterschiede, die Sie unmittelbar beim Bezug von Leistungen merken.
Bevor Sie ins Rentenalter kommen, ist es jedoch auch unterschiedlich, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. So kann beispielsweise die AHV-Beitragspflicht, falls einer der beiden nicht mehr erwerbstätig ist, bei Verheirateten durch den anderen Partner erfüllt werden. Bei nicht verheirateten Paaren müsste der nichterwerbstätige Partner seine Beiträge selbst einzahlen. Dies ist oftmals dann der Fall, wenn nach der Geburt eines Kindes ein Elternteil die Erwerbstätigkeit beispielsweise für einige Jahre unterbricht. Hier ist anzufügen, dass die Einkommensteilung lediglich bei verheirateten Paaren vorgenommen wird. Eine freiwillige Teilung kann nicht vereinbart werden, und es kann zu Einbussen auf der späteren Rente beim Elternteil mit reduzierter Erwerbstätigkeit kommen. Sie sehen, es hat finanziell negative Auswirkungen, verheiratet zu sein, jedoch auch Vorteile. Ob die Vor- oder Nachteile überwiegen, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Und sie bezieht sich nicht nur auf die 1. Säule, sondern auch auf die 2. Säule, wo es etwas mehr Spielraum gibt.
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