Expertin Fiona Renggli erklärt, worauf es bei der AHV-Rente zu achten gilt, wenn man als IV-beziehende Person 65 Jahre alt wird.
Text: Fiona Renggli
«Bald werde ich 65 Jahre alt und somit auch pensioniert. Aufgrund eines Unfalls erhalte ich bereits seit einigen Jahren eine IV-Rente und arbeite nur ein paar Stunden pro Woche, so viel, wie halt mit der Einschränkung möglich ist. Wie geht es nun mit meiner Rente weiter? Muss ich etwas unternehmen, damit ich die AHV erhalte?»
Die Ausgleichskasse, von der Sie Ihre IV-Rente erhalten, weiss, wann Sie das ordentliche Rentenalter erreichen, und wird Ihnen das Anmeldeformular für die Altersrente wohl früh genug zusenden. Sobald Sie dieses ausgefüllt und eingereicht haben, wird Ihre Altersrente anhand der allgemeinen Berechnungsgrundlagen berechnet. Das bedeutet, dass Ihre Beitragsdauer seit dem Jahr, in dem Sie 21 Jahre alt wurden, bis zur Pensionierung geprüft wird. In einem weiteren Schritt wird das durchschnittliche Erwerbseinkommen während dieser Zeit berechnet. Dazu zählen nebst den effektiv erzielten AHV-pflichtigen Einkommen noch weitere Elemente wie zum Beispiel die Erziehungsgutschriften für jene Zeiten, in denen eine Person Kinder unter 16 Jahren hatte. Es handelt sich dabei um eine Art fiktives Einkommen für die Berechnung der Rente.
Bei Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls einige Jahre nicht oder nicht mehr voll erwerbstätig sein konnten, ergibt dies oftmals einen relativ tiefen Rentenbetrag, da aufgrund der Invalidität das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Welches Einkommen vorher erzielt und ob während der Invalidität zu einem Teil weitergearbeitet werden konnte und wie lange dies dauerte, hat also einen Einfluss auf die Berechnung der Rente. Um hier eine Schlechterstellung zur bisherigen Rente zu vermeiden, wird eine Vergleichsrechnung vorgenommen, und es gilt eine Garantie, dass die AHV-Rente nicht tiefer ausfallen darf als die bisherige IV-Rente. Somit dürfen Sie sicherlich mit dem bisherigen Betrag rechnen und auch planen.
Da Sie nicht angegeben haben, ob Sie eine ganze IV-Rente beziehen, möchte ich zudem kurz erklären, wie der Vergleich angestellt wird, falls Sie eine sogenannte Teil-IV-Rente beziehen. Eine ganze IV-Rente wird ausgerichtet, wenn der Invaliditätsgrad bei 70 % oder mehr liegt. Bei tieferen Prozentsätzen wird eine Teilrente ausbezahlt, die anteilsmässig tiefer ist. Für den Vergleich bei einer Teilrente wird der bisherige Rentenbetrag in eine ganze Rente umgerechnet und mit der berechneten Altersrente verglichen. Wenn Sie jetzt bereits eine ganze IV-Rente erhalten haben, also Ihr Invaliditätsgrad 70 % oder mehr beträgt, dann dürfen Sie weiterhin mit mindestens der gleich hohen Rente rechnen. Ausbezahlt wird immer nur die höhere der beiden Renten, dafür müssen Sie nichts unternehmen, das passiert automatisch. Im Monat, in dem Sie 65 Jahre alt werden, erhalten Sie das letzte Mal die IV-Rente ausbezahlt. Und im folgenden Monat wird dann in der Regel nahtlos Ihre erste Altersrente auf Ihr Konto überwiesen.
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