Betreuungsentschädigung für Eltern
Eine Bekannte ist pensioniert und übernimmt an einem Tag pro Woche die Betreuung des Enkelkindes. Dieses ist vor einigen Wochen leider verunfallt und muss nun intensiver betreut werden. Ihr Sohn hat sie deshalb angefragt, ob sie vermehrt einspringen könnte. Nun ist meine Bekannte hin- und hergerissen, weil sie ihre Freizeit eigentlich mit anderen Aktivitäten geplant hat, jedoch auch die Situation der Eltern versteht. Gibt es für einen solchen Fall in unserem Sozialversicherungssystem noch immer keine Lösung?
Tatsächlich gibt es eine Lösung oder zumindest einen Ansatz, der einen Teil des Problems löst. Dies jedoch erst seit dem 1. Juli 2021, und zwar in Form einer neuen Leistung, der sogenannten Betreuungsentschädigung. Weil diese Leistung erst seit Kurzem existiert, ist sie noch wenig bekannt.
Die Betreuungsentschädigung dient dazu, dass sich Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern auf deren Genesung konzentrieren und deren Betreuung umfassender gewährleisten können. Die Leistung wird als Betreuungsurlaub ausgerichtet und funktioniert so, dass während des maximal 14-wöchigen Betreuungsurlaubs der Lohnausfall dem Arbeitgeber entschädigt wird.
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