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Wann muss man sich für die AHV anmelden?

«Ich stehe kurz vor der Pensionierung bei meinem langjährigen Arbeitgeber. Unlängst habe ich von einem Freund erfahren, dass seine Altersrente zu spät ausbezahlt wurde. Da ich alleinstehend bin, werde ich auf die Altersrente angewiesen sein, nachdem mein Lohn das letzte Mal ausbezahlt wurde. Natürlich erhalte ich noch eine Pensionskassenrente, diese allein wird aber für meinen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Wie kann ich sicherstellen, dass ich meine Rente rechtzeitig bekomme?»

Es ist absolut nachvollziehbar, dass Sie auf die pünktliche Auszahlung Ihrer Altersrente angewiesen sind. Das Drei-Säulen-System der Schweiz beruht darauf, dass die Leistungen in Ergänzung zueinander bezahlt werden. Die AHV legt den Grundstock und ist für die Existenzsicherung zuständig. Eine Rente aus der zweiten Säule, also der Pensionskasse, soll die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessenem Rahmen ermöglichen.

Wann wird die erste Altersrente ausbezahlt

Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter noch immer bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Der Anspruch auf eine Altersrente besteht jeweils ab dem Folgemonat des Geburtstags. Haben Sie also beispielsweise am 13. April Geburtstag, dann besteht ihr Rentenanspruch ab dem 1. Mai.

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