Berechnung der Rente – so individuell wie Ihr Lebenslauf
Wie wird Ihre Rente berechnet und mit welchem Betrag dürfen Sie rechnen? AHV-Spezialistin Fiona Renggli verrät, wie Sie herausfinden, was Ihnen zusteht.
Von der Pensionskasse erhalte ich jährlich eine Übersicht, wie viel ich bereits einbezahlt habe, welches Kapital sich angehäuft hat und wie viel ich voraussichtlich bei meiner Pensionierung in einigen Jahren erhalten werde. Da ich mich nun langsam mit meiner Pensionierung beschäftige, ist mir aufgefallen, dass ich so etwas von der AHV nicht bekomme und deshalb gar nicht weiss, wie meine Rente berechnet wird und mit welchem Betrag ich rechnen darf. Wieso werde ich darüber nicht informiert und wie finde ich heraus, was mir zusteht?
Wird eine Altersrente berechnet, so stützt sich die Berechnung auf das ganze bisherige Erwerbsleben ab. Ebenfalls hat Ihr Zivilstand, ob Sie Kinder haben oder ob Sie im Ausland gelebt haben, einen Einfluss.
Für die Berechnung relevant sind die Jahre, ab welchem Sie 21 Jahre alt wurden bis und mit dem Vorjahr der Pensionierung. Als Erstes wird geprüft, ob Sie in all den Jahren in der Schweiz versichert waren. Dies kann durch eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder den Wohnsitz in der Schweiz erfüllt sein. Bei einer Erwerbstätigkeit ist in der Regel auch die Beitragspflicht erfüllt, da auf dem Einkommen die AHV-Beiträge abgerechnet werden.
Personen, die in einem Kalenderjahr nicht gearbeitet haben, müssen diese entweder durch den erwerbstätigen Ehegatten mit doppelt erfüllter Beitragspflicht oder durch die Anrechnung von Erziehungsgutschriften erfüllen. Oder die betroffene Person hat die Beiträge an die AHV selbst in Form von Beiträgen als Nichterwerbstätige einbezahlt. Wurde in allen Jahren die Beitragspflicht erfüllt, ergibt dies eine lückenlose Beitragsdauer. Für den Fall, dass Beitragslücken bestehen, können diese beispielsweise mit Jugendjahren gefüllt werden. Denn ist man schon mit 18 erwerbstätig, zahlt man bereits Beiträge in die AHV.
Die Ausgleichskasse prüft im Falle von Lücken alle möglichen Varianten zur Lückenfüllung, um das Optimum für die Person herauszuholen. Können trotzdem nicht alle Lücken gefüllt werden, bedeutet dies eine anteilsmässige Kürzung von 1/44 pro fehlendes Beitragsjahr des Rentenbetrags. Dies auf der Maximalrente, der Minimalrente oder allen Beträgen dazwischen. Dies ist auch der Grund, weshalb die Minimalrente nicht pauschal mit einem Frankenbetrag ausgewiesen werden kann, sondern immer abhängig vom individuellen Lebenslauf ist.
Um zwischen der Minimal- und der Maximalrente auf die diversen Rentenbeträge zu gelangen, wird im zweiten Schritt auf die durchschnittliche Höhe des AHV-pflichtigen Einkommens abgestellt. Hierzu wird das Total aller in der AHV abgerechneten Einkommen in einen Durchschnitt umgerechnet und mittels Faktor auf das heutige Niveau der Lohn- und Preisentwicklung angepasst.
Daneben können weitere Elemente wie Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden. Bei beiden Gutschriften handelt es sich um fiktive Einkommen für die Berechnung der Rente. Sie werden nicht bar ausbezahlt, sondern bei der Berechnung einbezogen und können so den monatlichen Rentenbetrag erhöhen. Sie sollen tieferen Renten aufgrund von Erwerbseinbussen durch Kinderbetreuung oder die Betreuung von hilfsbedürftigen Verwandten entgegenwirken.
Übrigens: Mit der Einführung der Reform AHV21 ab nächstem Jahr kann die Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Rentenalter, welches dann Referenzalter heisst, auch angerechnet werden und so unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken schliessen und die Rente erhöhen.
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