… oder fragen Sie Ihre Apothekerin

Das Erkältungsmittel gibt es neuerdings in der Drogerie und für den Heuschnupfenspray braucht man ab sofort ein Rezept. Was bei den Abgabekategorien von Pillen, Pulvern und Pflastern geändert hat.

Arzneimittel werden in der Schweiz gemäss Heilmittelgesetz HMG bestimmten Listen zugeteilt, je nachdem, ob sie verschreibungspflichtig sind oder nicht und ob sie ausser in Apotheken auch in Drogerien und im Detailhandel verkauft werden dürfen. Dieses Heilmittelgesetz wurde vom Gesetzgeber angepasst, seit Anfang Jahr gelten laut Schweizerischem Heilmittelinstitut Swissmedic neue Kategorien. Was die Rochade in der Medikamentenlandschaft für Patientinnen und Patienten bedeutet, haben Sie beim Bezug Ihrer gewohnten Mittel vielleicht schon erfahren: Die einen Mittel sind einfacher zu bekommen, bei anderen ist der Bezug erschwert. Ausser der kranken Kundschaft sind vor allem die Apothekerinnen und Apotheker vom Kategorienwechsel betroffen und nicht nur erfreut, dass ihre «Kompetenzen erweitert» wurden.

Welche Kategorien gibt es?

Seit dem 1. 1. 2019 werden Medikamente in der Schweiz in vier Kategorien eingeteilt: A, B, D und E. Die Kategorie C wurde aufgehoben, deren rund 650 Produkte umgeteilt in Kategorie B und D.

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