Krankenkassenprämien und Lebenshaltungskosten kennen aktuell nur eine Richtung: Sie steigen. Die Mieten sind in diesem Jahr bereits teurer geworden, die Preise für Nahrungsmittel und Energie ebenso. 2024 tun es ihnen die Krankenkassenprämien gleich. Was tun?
Wer Ende 2023 das Couvert mit der ersten Prämienrechnung für das neue Jahr öffnet, dürfte nicht besonders erfreut sein: Je nach Kanton und Krankenkasse fällt die Prämienrechnung erneut deutlich höher aus als dieses Jahr. Gerade für Personen, die unter Altersarmut leiden, kann diese Situation zu Existenzängsten führen oder dazu, dass sie auf Gesundheitsleistungen verzichten, um sich nicht zu verschulden. Entsprechend beobachtet Pro Senectute die Entwicklung der Gesundheits- bzw. Prämienkosten mit Sorge.
Umso wichtiger ist es, sich jedes Jahr wieder Gedanken über allfälliges Sparpotenzial bei der Krankenkasse zu machen. Dabei ist aber auch Vorsicht beim Unterschied zwischen der obligatorischen Grundversicherung und der Zusatzversicherung geboten. Denn: Während jeder Krankenversicherer Kundinnen und Kunden in der Grundversicherung aufnehmen muss, ist das bei der Zusatzversicherung nicht der Fall.
Wechsel der Grundversicherung
Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt. Achtung: Die Grundversicherung kostet nicht überall gleich viel. Mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Online-Vergleichsdienst unter www.priminfo.admin.ch/de/praemien kann man ab Ende September mit wenigen Klicks die Prämien 2024 berechnen. Alternativen zur freien Arztwahl wie zum Beispiel das Hausarzt- oder das Telmed-Modell können weitere Einsparungen ermöglichen. Unterschiede bestehen zudem bei den Zahlungsmodalitäten, bei den Kostengutsprachen für teure Medikamente, aber auch bei der Erreichbarkeit – so gibt es unterdessen Krankenkassen, die nur noch online kontaktierbar sind.
Was decken Zusatzversicherungen ab?
Freiwillige Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht versichert. Sie sind nicht in jedem Fall nötig. Darum ist es wichtig, die unterschiedlichen Leistungspakete einzelner Krankenkassen genau zu studieren. Vorsicht, falls Sie über 60 Jahre alt sind und eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben: Künden Sie nicht kopflos – viele Versicherungen bieten für Menschen ab 60 Jahren keine Zusatzversicherungen mehr an. Auch zu
beachten ist die Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Für alle Anwendungsfälle haben wir Ihnen unter prosenectute.ch/zusatzversicherung zusammengetragen, welche Vor- und Nachteile der Zusatzversicherungsschutz bietet.
Diese Überlegungen lohnen sich
So oder so lohnt es sich, sich regelmässig einige grundlegende Gedanken zu machen:
Die Suche nach dem besten Preis-/ Leistungs-Verhältnis benötigt Zeit. Vergleichen Sie die Vertragsbedingungen und das Kleingedruckte. Wechseln Sie gegebenenfalls vor dem 30. November Ihren Versicherer.
Beziehen Sie bereits Prämienverbilligungen in Ihrem Wohnkanton? Kontaktieren Sie hierfür die kantonale Ausgleichskasse Ihres Kantons.
Bei Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu AHV/IV werden die effektiven KVG-Prämien in der Bedarfsrechnung berücksichtigt. Dies jedoch nur bis zur Höhe der regionalen Durchschnittsprämien. Wichtig: Weitere Krankheits- und Behindertenkosten (z. B. Franchise, Selbstbehalt oder Zahnarztkosten) werden von der EL vergütet, müssen jedoch bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Zudem: Es lohnt sich, den eigenen EL-Anspruch regelmässig zu prüfen. Unser EL- Rechner gibt Ihnen erste Anhaltspunkte über einen möglichen Anspruch: prosenectute.ch/el-rechner
Wir unterstützen Sie
Unsere lokalen Beratungsstellen stehen Personen im AHV-Alter sowie ihren Bezugspersonen bei all diesen Fragen in allen Landesteilen zur Seite. In über 130 Beratungsstellen in allen Regionen der Schweiz helfen Ihnen die 24 kantonalen und interkantonalen Pro-Senectute-Organisationen, angesichts der steigenden Preise Lösungen zu finden – damit auch Sie gesund und selbstbestimmt in Ihrem Zuhause alt werden können.
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