
So vertreiben Sie Wildtiere vom Grundstück
Was, wenn sich unter dem Dach ein Marder eingenistet hat? Wie wird man ihn wieder los? Ein Fall aus Winterthur zeigt, wie man es nicht machen darf – und wie man es richtig machen sollte.
Wildtiere zieht es immer mehr in städtische Gegenden. Im Gegensatz zu den Haustieren sind sie aber nicht domestiziert worden und in ihren Verhaltensweisen und ihrer Fortpflanzung vom Menschen weitgehend unabhängig geblieben. Während sich die einen Anwohner darüber freuen, wenn ein Fuchs abends die Quartierstrasse überquert oder ein Igel durch die Büsche des Stadtparks schleicht, stört dies die anderen. Wer Wildtiere vom eigenen Grundstück vertreiben möchte, hat die Vorgaben des Tierschutzrechts zu beachten.
Fallbeispiel
In Winterthur wurde ein Hausbesitzer verurteilt, weil er einen Marder auf dem Dachstock mit einem Tellereisen – eine seit Jahren verbotene Falle, die Tieren schlimme Verletzungen und Qualen zufügt – fangen wollte. Das Tier verletzte sich dabei so stark, dass der zuständige Jagdaufseher den eingefangenen Marder schliesslich erlösen musste.
Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 50 Franken (8000 Franken) sowie eine Busse von 2000 Franken. Er verstiess einerseits gegen das Schweizer Tierschutzrecht, indem er den Tatbestand der Tierquälerei erfüllte sowie in zweifacher Weise gegen das Schweizer Jagdrecht, indem er einerseits eine verbotene Falle verwendete und zudem die im Jagdrecht vorgegebenen Schonzeiten nicht beachtete.
So verhalte ich mich richtig
Gerade Marder wissen die Lebensbedingungen der menschlichen Siedlungsgebiete für sich zu nutzen. Nicht selten verhelfen ihnen Kletterpflanzen an der Hauswand oder überhängende Äste zum Einstieg in einen Dachboden, wo sie vor allem nachts einen ziemlichen Radau veranstalten können. Um die Tiere fernzuhalten, empfiehlt es sich, ihnen den Zugang von vornherein zu verunmöglichen, indem Bäume regelmässig zurückgeschnitten und Dächer sowie Wände periodisch auf Schäden geprüft und mögliche Schlupflöcher verschlossen werden, sofern sie auch wirklich nicht bereits ein Tier im Gebäudeinnern befindet. Weil Marder eine sehr feine Nase haben, sind oftmals auch stark riechende Substanzen wie Mottenkugeln oder WC-Duftsteine wirkungsvoll als Abwehr. Auch Licht und Lärm mögen die Tiere nicht, weshalb es hilfreich sein kann, auf dem Dachboden einen Lichtmelder an ein Radio zu koppeln.
Für Ärger sorgen Marder auch, wenn sie sich an den Kabeln von im Freien geparkten Fahrzeugen zu schaffen machen. Auch hier gilt es, die Tiere am besten gar nicht erst ans Auto heranzulassen, indem man es in eine mardersichere Garage stellt. Wem diese Möglichkeit fehlt, kann Maschendraht oder Wellblech unter das Auto legen. Die vorsichtigen Tiere meiden unbekannte Objekte und werden Draht und Blech deshalb nicht betreten.
Sind die Tiere bereits in ein Haus eingedrungen, sollte man den Wildhüter kontaktieren. Gejagt werden dürfen Marder ausschliesslich von berechtigten und ausgebildeten Personen. Tierquälerische Massnahmen dürfen nie das Mittel sein, um Konflikte mit Wildtieren zu lösen. Wer unbefugt und auf eigene Faust handelt, verstösst gegen das Jagd- und allenfalls auch gegen das Tierschutzrecht.
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