© iStock

Damit auch der Hund gerne mitreist

Der Hund ist wie ein Familienmitglied, und es macht Freude, die Ferien so zu planen, dass er mitkommen kann. Einige Fragen sollten vorher aber geklärt werden.

Welcher Ferienort?

Sobald Sie sich für eine Destination entschieden haben, sollten Sie sich beim Tierarzt oder beim Bundesamt für Veterinärwesen informieren, ob dieses Land tollwutfrei ist. Für Länder mit Tollwutrisiko braucht es eine lange Vorbereitungszeit für die Ein- und Rückreise. Deshalb sollten solche Ziele zusammen mit der Tierärztin mindestens ein halbes Jahr im Voraus geplant werden. Gewisse Länder haben spezielle Vorschriften betreffend Leinen- und Maulkorbpflicht, in einigen Ländern existiert ein Einreiseverbot für sogenannt gefährliche Hunde. Bevor Sie abreisen, sollten Sie auch immer den Impfausweis Ihres Tieres kontrollieren. Gewisse Länder haben zusätzliche spezielle Anforderungen.

Welches Transportmittel?

Planen Sie Transportmittel und Reiseroute so, dass es dem Hund gefällt. Nehmen Sie vertraute Gegenstände und das gewohnte Futter mit. Bei ängstlichen Tieren können pflanzliche Medikamente oder beruhigende Pheromon-Präparate Sicherheit schaffen.

Unterwegs im Auto

Das Reisen mit dem Auto ist am besten, da Reiseroute und -dauer individuell geplant werden können. Der Hund muss in einer genügend grossen Reisebox oder hinter einem Gitter untergebracht werden. Planen Sie alle zwei bis drei Stunden einen Stopp, damit Ihr Vierbeiner einen kurzen Spaziergang machen, sich versäubern und Wasser trinken kann. Wenn es heiss ist, lassen Sie ihn nie im Auto zurück. Falls ihm beim Reisen übel wird, können Sie beim Tierarzt vor der Abreise Medikamente holen.

Unterwegs in der Bahn

Bis zu vier Stunden Zugfahrt sollten problemlos sein. Längere Bahnreisen können stressig sein, etwa wenn das Tier sich versäubern muss. Für kleine Hunde eignet sich eine Transportbox, die mit einer Windel ausgelegt ist, für grössere eine Liegedecke. Haushaltpapier und Kotbeutel sollten nicht fehlen wie auch ein Wasserbehälter, damit der Hund trinken kann. Als Tierhaltende müssen Sie nämlich dafür sorgen, dass sich andere Fahrgäste nicht gestört fühlen. Gedränge und Hitze sind nicht ideal, Stosszeiten unbedingt zu vermeiden. Je nach Land gibt es spezielle Vorschriften – etwa eine Maulkorbpflicht im Zug.

Unterwegs im Flugzeug

Je nach Gewicht und Grösse kann der Hund mit in die Kabine, oder er muss im Frachtraum untergebracht werden. Kurze Flüge mit einem kleinen Hund sind meist problemlos. Für grössere Vierbeiner ist der Stress im Frachtraum zu gross. Da organisiert man besser eine Betreuung daheim. Gegen Ohrendruck hilft ein Kaustängel beim Starten und Landen.

Das gehört in die Reiseapotheke

  • Parasitenschutz
  • Entwurmungsmittel
  • Verbandsmaterial
  • Desinfektionsmittel
  • Pinzette
  • Zeckenpinzette
  • Schmerzmittel
  • Medikamente gegen Durchfall
  • Ohrreiniger
  • Prophylaxe gegen Reiseübelkeit
  • Pflanzliches Beruhigungsmittel

Infos: www.blv.admin.ch, www.esccap.ch


·  Weitere Beiträge zum Thema Hund finden Sie in unserem Dossier.

Beitrag vom 25.03.2019
Mirjam Kündig

ist Tierärztin in Küsnacht, Telefon 0449120404
www.tierarztpraxiskuesnacht.ch
© Sonja Ruckstuhl

Das könnte sie auch interessieren

Tiere

Tierschutzrecht: Wie müssen Katzen gehalten werden?

Laut Tierschutzgesetzgebung sind Tierhaltende verpflichtet, den Bedürfnissen ihrer Tiere in bestmöglicher Weise gerecht zu werden und für deren Wohlergehen zu sorgen. Bei Büsi gilt es zusätzlich katzenspezifische Tierschutzvorschriften einzuhalten.

Tiere

Schädlingsbekämpfung: Was ist erlaubt?

In der Schweiz werden jedes Jahr Millionen von sogenannten Schädlingen (Mäuse, Wespen, Schaben, Ameisen etc.) systematisch bekämpft und getötet. Das Tierschutzgesetz verbietet zwar, dass sie qualvoll oder mutwillig umgebracht werden. Dies gilt jedoch (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nur für Wirbeltiere..

Tiere

Tier entlaufen – was tun?

Jeden Tag werden Heimtiere aufgefunden oder als vermisst gemeldet. Das ist für Tierhaltende wie auch für die Tiere selber eine äusserst beängstigende Erfahrung. Tipps, was man dabei beachten sollte.

Tiere

Haben Tiere ein Recht auf Leben?

Anders als etwa in Deutschland oder Österreich, wo für die Tötung von Tieren ein vernünftiger Grund vorliegen muss, gewährt das Schweizer Recht Tieren tatsächlich keinen ausdrücklichen und generellen Anspruch auf Leben.