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Exoten in Schweizer Wohnzimmern

Die private Haltung von exotischen Heimtieren wie Reptilen, Amphibien, Zierfischen, Ziervögeln oder Spinnen ist – dem internationalen Trend entsprechend – auch in der Schweiz beliebt. Ihre Haltung stellt jedoch eine äusserst anspruchsvolle Aufgabe dar. Vertiefte Kenntnisse der Bedürfnisse und des natürlichen Verhaltens der Tiere sind für deren Wohlbefinden unerlässlich. 

Als Wildtiere werden jene Tiere bezeichnet, die im Gegensatz zu Haustieren nicht domestiziert worden und daher kaum an ein Leben in menschlicher Obhut angepasst sind. Exoten sind darüber hinaus häufig nicht an die hier geltenden Klima- und Umweltbedingungen gewöhnt. Ihre Haltung muss daher sehr gut geplant und auf die Tierart und ihre individuellen Bedürfnisse betreffend Luft-, Feuchtigkeits- oder Wasserqualität – um nur einige Beispiele zu nennen – abgestimmt werden. 

Soweit es sich um Wirbeltiere handelt, sind bei der Haltung von Exoten natürlich auch die allgemeinen Tierhalterpflichten und die in der Tierschutzverordnung vorgeschriebenen Mindestgrössen und -ausgestaltungen von Gehegen zu beachten. Weil eine artgerechte Haltung nach den gesetzlichen Mindestvorschriften aber kaum möglich ist, sollten die vorgeschriebenen Werte deutlich überschritten werden.

Bei Arten, die ihre Bedürfnisse aufgrund fehlender mimischer und stimmlicher Mittel nicht zum Ausdruck bringen können, besteht zudem generell die Gefahr, dass sie unbemerkt unter falschen Haltungsbedingungen leiden. Gerade Reptilien werden oft leichtfertig angeschafft, ohne dass man sich vorgängig im Detail über die Ansprüche und Bedürfnisse der Tiere informieren. Haltungsfehler können aber rasch zu schweren Beeinträchtigungen des Wohlergehens führen und erfüllen den Tatbestand der Tierquälerei, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden kann. 

Bewilligungspflicht für private Wildtierhaltungen

Bei vielen Exoten handelt es sich um Wildtiere, deren Haltung eine Bewilligung der kantonalen Veterinärbehörden erfordert. Dies gilt unter anderem für Leguane, Chamäleons, bestimmte Giftschlangen, mehr als drei Meter lange Riesenschlangen oder Fische, die in freier Natur mehr als einen Meter lang werden können. Für bestimmte Arten ist für die Bewilligungserteilung sogar ein Gutachten einer unabhängigen Fachperson erforderlich. Zudem können die Kantone die Haltung von besonders gefährlichen Tieren aus sicherheitspolizeilichen Gründen für genehmigungspflichtig erklären.

Ausbildungspflicht für Halter

Wer bewilligungspflichtige Tiere hält, muss zudem meist eine Ausbildung absolvieren, deren Umfang davon abhängt, wie anspruchsvoll die Haltung der betreffenden Art ist. Potenzielle Tierhalter sollten sich daher vorab erkundigen, ob für die Haltung eines bestimmten Wildtieres eine Bewilligungs- und Ausbildungspflicht besteht. 

Artenschutz- und Naturschutzprobleme 

Nicht alle exotischen Wildtiere stammen aus Schweizer Nachzuchten; viele werden immer noch importiert. In den Ursprungsländern werden die Tiere meist der freien Natur entnommen. Sowohl ihr Fang als auch der Transport in die westlichen Abnehmerländer erfolgt häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen. Käuferinnen und Käufer sollten sich daher vor dem Erwerb erkundigen, ob die Tiere aus einer schweizerischen Nachzucht stammen und eine Nachzuchtbestätigung verlangen.

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

Beitrag vom 09.11.2023
Christine Künzli

MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

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