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Hitzestress bei Hunden

Wer seinen Hund im Sommer in einem an der Sonne geparkten Auto zurücklässt, riskiert, dass das Tier infolge der Hitze im Fahrzeug sterben kann. Der Halter oder die Halterin des Vierbeiners hat zudem mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ein aktueller Fall aus Deutschland schockiert: Ein junger Mann hat während seines Schwimmbadbesuchs den Familienhund im geschlossenen Auto zurückgelassen. Als er nach über einer Stunde zum überhitzten Auto zurückkehrte, war der Hund bereits tot. Gegen den Mann wird nun strafrechtlich ermittelt.

Rechtliche Einordnung 

Selbst wenn durch das Offenlassen schmaler Fensterspalten vermeintlich für Frischluft gesorgt wird, stellt das Zurücklassen eines Hundes im geparkten Auto bei hohen Temperaturen eine Gefahr für das Wohlbefinden und das Leben des Vierbeiners dar. Die Lage wird oftmals unterschätzt. Auch an wolkenbedeckten, aber schwülen Tagen steigt die Temperatur im Innern eines Fahrzeugs erheblich an, wodurch selbst schattige Parkplätze oder Parkhäuser zur Hitzefalle werden. Die zu geringe Luftzufuhr hindert die Tiere am notwendigen Wärmeaustausch durch Hecheln und Verdunstung, was Stress verursacht, der bis zum Hitzetod infolge Kreislaufzusammenbruchs führen kann.

Wer sein Tier in einer solchen Situation zurücklässt, handelt nicht nur gedankenlos, sondern verstösst auch gegen das Tierschutzrecht und macht sich wegen Tierquälerei strafbar. Dabei kommen insbesondere die Tatbestände der Vernachlässigung, Misshandlung oder jener der qualvollen Tötung in Betracht.

Wer auf einen Hund in einem überhitzten Fahrzeug aufmerksam wird, sollte zunächst versuchen, den Halter oder die Halterin ausfindig zu machen. Ist dies innert nützlicher Frist nicht möglich, muss die Polizei oder die Feuerwehr alarmiert werden, die das Tier mit geeigneten Werkzeugen befreien kann. Besteht bereits akute Lebensgefahr für den Hund, kann natürlich nicht mehr abgewartet werden, bis der Tierhalter oder die Polizei eintrifft. In diesem Fall sind Drittpersonen befugt, das Auto – aber natürlich nur soweit nötig – zu beschädigen, um das Tier zu befreien.

Tierretter können sich in einer solchen Situation darauf berufen, im mutmasslichen Sinne des Tierhalters gehandelt zu haben – rechtlich wird dabei von einer sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag gesprochen. Der Tierhalter wird den durch die Beschädigung entstandenen finanziellen Schaden folglich selber tragen müssen. Nach der Befreiung sollte der Vierbeiner umgehend in den Schatten gebracht und mit ausreichend Wasser versorgt werden. Als Sofortmassnahme hilft das Benetzen mit Wasser. Weitergehende Behandlungen sind dem Tierarzt zu überlassen.

Vorsicht vor heissen Böden

Doch nicht nur das Zurücklassen im Fahrzeug stellt für Hunde an warmen Tagen eine Gefahr dar. Glühend heisse Betonböden (Strassen, Trottoirs etc.) können an ihren Pfoten zu Verbrennungen führen. Auch bei relativ angenehmen Lufttemperaturen werden Betonböden sehr rasch sehr heiss. Um festzustellen, ob die Oberfläche zu heiss für die Pfoten ihres Vierbeiners ist, können Hundehaltende vor dem Spaziergang ihren Handrücken einige Sekunden auf die Strasse halten. Ist die Temperatur unangenehm, sollte der Spaziergang auf schattige Wege, Wiesen oder Rasenflächen und auf kühlere Stunden verschoben werden. Sind die Pfoten bereits verbrannt, ist ein Tierarztbesuch unumgänglich. Bis zum Tierarzttermin können die betroffenen Stellen unter fliessendem, nicht eiskaltem Wasser gekühlt und mit einer Bandage geschützt werden.

Neben konkreten Gefahren wie überhitzte Fahrzeuge oder heisse Böden können heisse Temperaturen für Tiere ganz allgemein zur Belastung werden. Gerade auf hitzeempfindliche, ältere oder kranke Tiere ist an heissen Tagen besonders acht zu geben. Um Hitzetage möglichst angenehm zu gestalten, gilt es als Tierhaltendende einige Massnahmen zu ergreifen. Dem Tier muss stets frei zugängliches, frisches Trinkwasser zur Verfügung stehen. Kühle Plätze unter Bäumen oder auf der kühlen Erde werden in den Sommermonaten als Rückzugsort bevorzugt. Generell muss die Unterkunft des Tieres so ausgestaltet sein, dass es vor starker Sonneneinstrahlung geschützt ist.

Ist das Tier geschwächt, legt es sich flach auf den Boden, hechelt es stark und weist es blasse Schleimhäute vor, könnten dies Anzeichen für einen Hitzschlag sein, der einer sofortigen medizinischen Abklärung bedarf.

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

Beitrag vom 15.07.2025
Christine Künzli

MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

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