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Auf Pelz verzichten

Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die Herstellung von Pelzprodukten für die betroffenen Tiere mit grossen Qualen verbunden ist und die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die brutalen Haltungs-, Fang- und Tötungsmethoden von Pelztieren ablehnt, sind die Verkaufszahlen von Pelzwaren in der Schweiz in den letzten Jahren wieder stark angestiegen.

Nach schweizerischem Rechtsverständnis sind die im Ausland üblichen Pelzgewinnungsmethoden klare Tierquälereien. Bei der kommerziellen Haltung von Pelztieren werden die Tiere an der Befriedigung ihrer elementarsten Bedürfnisse gehindert und massiv in ihrer Würde verletzt. In der Regel verbringen sie ihr ganzes Leben in engen Käfigen mit Drahtgitterböden und ohne Rückzugsmöglichkeiten. Dass eine industrielle Pelztierzucht gar nicht möglich ist, ohne den Tieren dabei unzumutbares Leid zuzufügen und somit gegen zentrale Tierschutzprinzipien zu verstossen, wurde durch wissenschaftliche Untersuchungen bereits vor vielen Jahren hinreichend belegt.

Tierquälerische Haltungs- und Jagdmethoden

In der Schweiz gibt es als Folge der tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Wildtierhaltung schon seit über 30 Jahren keine kommerziellen Pelztierbetriebe mehr. Auch die im Ausland regelmässig angewendeten Methoden der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen für Nerze und Füchsen und Totschlaginstrumente für Robben) sind für die Tiere mit enormen Qualen verbunden und hierzulande klar verboten. Dennoch dürfen entsprechende Produkte aus dem Ausland in der Schweiz nach wie vor verkauft werden.

Die Verwendung von Pelz beschränkt sich dabei keineswegs auf Luxusartikel. Vielmehr bestehen insbesondere Besätze an Kragen, Mützen oder Stiefeln aus Echtpelz. Aktuell befinden sich die neuen Pelzmodelle bereits wieder in den Schweizer Modegeschäften. Den Tieren zuliebe sollte man aber auf den Kauf von Pelzprodukten verzichten und das Umfeld für das Leiden der Pelztiere sensibilisieren.

Fehlendes Importverbot

Um Kundinnen und Kunden eine Orientierungshilfe zu bieten, hat der Bundesrat 2013 eine Deklarationspflicht für Pelzprodukte erlassen. Daraus muss ersichtlich sein, woher die verwendeten Tiere stammten, welcher Art sie angehörten und wie sie gehalten beziehungsweise getötet wurden. Leider ist die Deklarationsverordnung aber wenig griffig und schafft kaum Transparenz für die Kundschaft. Ausserdem zeigen auch Evaluationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dass ein Grossteil der zum Verkauf angebotenen Pelzprodukte nicht korrekt deklariert wird.

Aus Tierschutzsicht wäre daher einzig ein generelles Importverbot für in tierquälerischer Weise gewonnene Pelze geboten. Im vergangenen Dezember hat Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) eine Motion für ein solches Importverbot im Parlament eingereicht. Bei Annahme der Motion könnte sichergestellt werden, dass ausländische Herstellungsformen, die in der Schweiz als Tierquälereien bestraft würden und bei einem Grossteil der Schweizer Bevölkerung auf Ablehnung stossen, nicht durch eine inländische Nachfrage gefördert werden.

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

Beitrag vom 16.09.2020
Christine Künzli, MLaw

 stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

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