
Der falsche Pfleger
Ein filmreifer Fall lässt den Rechtsanwalt Daniel Stoll* aus Zürich nicht los. Auch für ihn, der seit vielen Jahren geschädigte Privatpersonen und Unternehmen vertritt, sticht der Fall heraus. Er schildert ihn für die Leserschaft der «Zeitlupe», um für die Gefahr von Vermögensdelikten zu sensibilisieren. Damit keine Rückschlüsse auf Betroffene möglich sind, wurden Personen und Orte anonymisiert.
Illustrationen: Varvara Alay
Die ältere Generation verfügt in der Schweiz über erhebliche Vermögen. Jährlich werden hierzulande gegen hundert Milliarden Franken vererbt. Ein stattlicher Brocken davon liegt in Händen von Menschen, die bezüglich ihrer Finanzen nicht mehr ganz trittsicher sind. Diese Situation zieht auch Personen mit unlauteren Absichten an. Ein dreister und zugleich trauriger Fall, bei welchem jegliche Sicherungsmechanismen versagten, trug sich während der Corona-Zeit in einer kleinen Landgemeinde in der Deutschschweiz zu.
* Daniel Stoll, Dr. iur. , Rechtsanwalt in Zürich, vertritt geschädigte Unternehmen und Privatpersonen in Zivil- und Strafverfahren. Im Verfahren vertrat er eine hinterbliebene Person anwaltlich. Hier vertritt er seine eigene Meinung.
Die dortige Gemeindeverwaltung sah sich mit einem heute fast schon alltäglichen Thema konfrontiert: Ein älterer Mann irrte bisweilen im Dorf und in privaten Gärten von Dorfbewohnern umher. Einwohner waren entweder besorgt oder fühlten sich gestört, erschraken gar und beschwerten sich auf der Gemeindeverwaltung: Der verwirrte Mann wäre in einem Pflegeheim besser aufgehoben als im grossen Haus bei seiner scheinbar überforderten Gattin, so der Tenor. Für die Ehefrau stand allerdings die Unterbringung ihres Mannes in einem Pflegeheim ausser Diskussion. Sie war der unverrückbaren Überzeugung, die Pflege ihres Mannes zu Hause sei zu seinem besseren Wohl als die Pflege im Heim.
Zwei Fliegen mit einer Klappe
Die Gemeindeverwaltung befasste sich derweil noch mit einem weiteren Problem. Sie hatte einem arbeitslosen Sozialhilfebezüger eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Weil er zuvor die Miete nicht bezahlt hatte, war er aus seiner früheren Wohnung ausgewiesen worden.

Die Gemeinde sah einen Weg, um mehrere Probleme mit einem Schlag zu lösen: Der Erwerbslose könnte die geschwächte Ehefrau des kinderlosen Paars unterstützen und ihren dementen Ehemann betreuen. Die Gemeinderechnung würde entlastet und dem Ehepaar wäre geholfen. Nach anfänglicher Skepsis erklärte sich die Ehefrau einverstanden. Sie sah ihren Wunsch nach Betreuung ihres Mannes zu Hause erfüllt und war guten Glaubens, mit ihrem Handeln soziale Verantwortung zu übernehmen.
Aus Sicht der Gemeinde war mit der Zustimmung der Ehefrau alles in bester Ordnung. Allfällige Bedenken wegen des hinlänglich bekannten schlechten Leumunds des Sozialhilfeempfängers wurden beiseite geschoben. Weder das lange Betreibungsregister noch der Umstand, dass er wegen Vermögensdelikten eben eine unbedingte Gefängnisstrafe verbüsst hatte, keine Pflegeausbildung und auch keine Pflegeerfahrung mitbrachte, liessen Zweifel aufkommen.
Der von der Treuhänderin der Ehefrau aufgesetzte Arbeitsvertrag umschrieb die Stelle des künftigen Pflegers: «Der Arbeitnehmer arbeitet in der Funktion als Betreuer von Herrn X und zur Unterstützung der Pflege der Liegenschaft und Tiere als auch persönlicher Assistent von Frau X.» Schon wenige Tage nach Arbeitsbeginn zog der neu gekürte «Pfleger» im Anwesen des begüterten Ehepaars ein. Die Ehefrau war begeistert und sah nur, was sie sehen wollte: ihr frisch belebtes Haus, das vordergründig wohlmeinende Umsorgen ihres Mannes durch den Pfleger und das von ihm inzwischen mit Personen aus seinem privaten Umfeld aufgestockte Pflegeteam. Pflegeerfahrung? Fehlanzeige. Innerhalb von Monaten war eine WG geboren, finanziert aus dem Vermögen des wehrlos-geschwächten Paars.
Geld und Schmuck verschwinden

Der Pfleger und sein Team bezogen monatliche Löhne von gesamthaft gegen 15 000 Franken für eine Pflege, die ihren Namen nicht verdiente. Die vertrauensselige Ehefrau überliess dem Pfleger zudem die Bankkarte des ehelichen Gemeinschaftskontos samt Geheimcode. Er liess sich nicht zweimal bitten und räumte am Bankomaten förmlich ab: manchmal mehrmals täglich, oft gegen Mitternacht, Tausende Franken. In einem einzigen Jahr wurde die Bankkarte für mehr als 130 Bankomatenbezüge eingesetzt. Dabei wurden mehr als 300 000 Franken in Cash bezogen. Das Geld verschwand für immer.
Eines Tages war der Goldschmuck der Ehefrau unauffindbar. Der Pfleger behauptete, der Ehemann habe den Schmuck die Toilette heruntergespült. Die Ehefrau liess Abfluss und Kanalisation durch Spezialisten unter Einsatz einer Kamera untersuchen, ohne Erfolg. Der Schmuck blieb verschwunden, ebenso 5000 Franken in bar. Auch hierfür hatte der Pfleger eine Erklärung zur Hand. Der demente Ehemann habe sich das Geld in den Mund gestopft und heruntergeschluckt. Die Ehefrau glaubte den Beteuerungen, egal wie haarsträubend und abenteuerlich sie waren. Kritische Fragen von Freundinnen, Bekannten und Verwandten wimmelte sie ab. Der Pfleger hatte sie in seinen Bann gezogen. Subtil entfremdete er sie ihrem angestammten Umfeld.
Warnungen verhallten ungehört
Monate, nachdem der Pfleger beim Ehepaar seine Tätigkeit aufgenommen hatte, fielen der Bank die zahlreichen Barbezüge an Bankomaten auf. Ein Kundenberater rief die Ehefrau an, mutmasste, die Bankkarte sei abhandengekommen und empfahl deren Sperre. Die Ehefrau stutzte zunächst und stellte einen Rückruf in Aussicht. Kurz darauf, nach Rücksprache mit dem Pfleger, gab sie gegenüber der Bank telefonisch Entwarnung: keine Sperre – alles bleibt, wie es ist.

Bei der Bank stand das Konto fortan unter Beobachtung. Wegen der nicht abreissenden Barbezüge rief der Kundenberater die Ehefrau Monate später nochmals an, nachdem er die Karte vorsorglich gesperrt hatte. Die Ehefrau wiegelte wiederum ab und ersuchte um Entsperrung der Karte. Die Treuhänderin der Ehefrau hatte laufend Einblick in die Banktransaktionen und die Barbezüge, liess aber den Dingen ihren Lauf.
Die Vorgänge rund um das Haus des Ehepaars führten mit der Zeit zu Fragen. Nachbarn, nahestehende Verwandte und aufmerksame Beobachter registrierten den völlig ausgetauschten Bekanntenkreis, alles Leute, die mindestens eine Generation jünger waren als das Ehepaar. Die Rolle des Pflegers und sein Umgang mit dem Paar wirkten suspekt, seine zur Schau gestellte Nähe wurde als unprofessionell wahrgenommen. Eine Beobachterin erstattete im Oktober 2021 Meldung bei der Polizei. Unverhohlen brachte sie vor, sie vermute, der Pfleger nehme das Ehepaar aus. Weil sie sich aber vom Pfleger persönlich bedroht fühlte, verzichtete sie auf eine Strafanzeige.
Die Polizei setzte umgehend eine Erwachsenenschutzmeldung an die zuständige Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ab. Auch aus weiteren Quellen sammelten sich bei der Kesb Informationen. Die Behörde unternahm jedoch vorerst nichts. Als aber vier Monate später, im Februar 2022, die Fachstelle Seniorenschutz der Kantonspolizei der Kesb meldete, «gesicherte Hinweise» zu haben, «dass die Geldbezüge ab dem Konto von Herrn und Frau X. massiv zugenommen haben» und es naheliege, dass der Pfleger oder eine unbekannte Drittperson für die Bezüge verantwortlich sei, kam Bewegung in die Sache.
Im März 2022 wurde die Ehefrau von der Kesb befragt. Aus Sicht der Behörde war der Ehefrau der Überblick über ihre Finanzen abhandengekommen. Sie ordnete daher zum Schutz des Vermögens des dementen Ehemannes monatliche Bezugslimiten an. Angestachelt vom Pfleger, dessen Finanzquelle zu versiegen drohte, wehrte sich die Ehefrau gegen die finanzielle Fessel vor dem Bezirksrat – vergeblich. Im Juni 2022 wies der Bezirksrat die Beschwerde ab.
Nur einen Monat später, im Juli 2022, verstarb die Ehefrau an einem unbehandelten Krebsleiden, das sie selbst ihren Nahestehenden verschwiegen hatte. Ihr dementer Ehemann blieb mit dem von der Ehefrau eingesetzten Pflegeteam vorerst allein im Haus zurück.
Eine Prozessflut beginnt
Knapp zwei Monate vor ihrem Tod hatte die Ehefrau ein neues Testament verfasst. Sie bestimmte ihren Ehemann zum alleinigen Vorerben und setzte den Pfleger als Nacherben am gesamten nach dem Tod des Ehemanns verbleibenden Nachlass ein. Ihrer Willensvollstreckerin, die gleichzeitig ihre Treuhänderin war, machte sie zur Auflage, sich gegen eine allfällige Einsetzung der von ihrem Ehemann schon Jahre zuvor bestimmten Vorsorgebeauftragten zu wehren. Sie befürchtete, die Vorsorgebeauftragte werde mit der Pflege des Ehemanns zu Hause durch den Pfleger nicht einverstanden sein.
Der Tod der Ehefrau und ihre kurzfristig vorgenommenen testamentarischen Anordnungen, die quer zu früheren Absichten standen, führten zu allgemeiner Verunsicherung. Aber auch zu etlichen Verfahren: vor dem Bezirksrat (zwischen der Kesb und dem Pfleger), bei der Staatsanwaltschaft (auf Anzeige der Hinterbliebenen) und vor Zivilgerichten (zwischen den Hinterbliebenen und dem Pfleger). Zum einen war die rechtliche und tatsächliche Betreuungssituation des Ehemanns ungelöst umstritten. Zum anderen kamen Zweifel an der Todesursache und der freien Willensbildung der Ehefrau auf. Die Kesb und die Polizei schalteten sich ein. Der Pfleger führte sich derweil als Herr im Haus auf, die Willensvollstreckerin gab ihm dabei Sukkurs, weil sie sich dem Willen der Verstorbenen verpflichtet sah.
Die Kesb resp. die von ihr beigezogene Berufs-Beiständin entschieden schliesslich, dass der Ehemann in einer auf die Behandlung dementer Patienten spezialisierten Stätte zu betreuen sei. Der Pfleger bekämpfte diesen Entscheid erfolglos bis vor Bundesgericht. Natürlich war auch die Erbschaft des Pflegers umstritten. Es kam zum Prozess über das Testament, gegen den Pfleger wurde Strafanzeige wegen der Bankomatenbezüge erstattet.
Beim Eintritt ins Heim wurde der Ehemann medizinisch untersucht. Es zeigten sich die Folgen langer schwerwiegender Fehlernährung, körperlicher Vernachlässigung und unsachgemässer Pflege durch den Pfleger und sein Pflegeteam. Der Zustand des Ehemanns war derart lamentabel, dass gegen den Pfleger eine weitere Strafanzeige, nun wegen Körperverletzung, erstattet wurde.
Zurück bleiben viele Fragen

Nach Unterbringung des Ehemanns im Pflegeheim sah der Pfleger seine Felle davonschwimmen. Er und sein Team begannen daher, den Ehemann im Heim richtiggehend zu belagern und sorgten für Unruhe. Die Heimleitung sprach schliesslich ein Besuchsverbot aus. Obwohl der Pfleger nun ohne Aufgabe und Funktion war, dachte er nicht daran, aus dem Anwesen des Ehepaars auszuziehen. In der Folge wurden Einrichtungsgegenstände und Mobiliar des Hauses auf populären Marktplattformen zum Verkauf angeboten. Der Pfleger verhökerte den Hausrat des Ehepaars Stück für Stück.
Auch diese Übergriffe auf fremdes Vermögen wurden von den Hinterbliebenen zur Anzeige gebracht – wiederum ohne dass die Strafuntersuchungsbehörde reagiert hätte oder aktiv geworden wäre. Erst gegen Ende des Jahres 2024, also fast zweieinhalb Jahre nachdem der Ehemann zur Pflege in einem spezialisierten Heim untergebracht wurde, gelang es, den Pfleger unter Polizeipräsenz aus dem Haus zu bewegen. Er hinterliess das vom Ehepaar einst mit grosser Liebe gepflegte Anwesen verwildert, verdreckt und heruntergewirtschaftet.
Heute steht fest, dass die geschilderten Vorgänge im Vermögen des vulnerablen Paars einen riesigen Schaden hinterliessen. Veruntreutes Bankvermögen, verschwundenes Bargeld und Schmuck, gestohlener Hausrat, überhöhte Pflegesaläre und eine ruinierte Liegenschaft sind das eine; enorme Kosten wegen unzähliger Verfahren das andere. Zum Vermögensschaden kommt der emotionale Schaden hinzu: zunächst ist da die körperliche und physische Leidenszeit des dementen Ehemanns unter der Fuchtel des inkompetenten Pflegers und seines unqualifizierten Teams. Aber auch Hinterbliebene, Freunde und langjährige Bekannte sind konsterniert darüber, wie es so weit kommen konnte. Wie gelang es dem Pfleger, sich beim Ehepaar einzuschmeicheln, es abzuschotten, zu manipulieren und langjährigste Beziehungen und Freundschaften zu hintertreiben? Es bleiben viele Fragen zurück.
❞ Der Fall macht einen als Bürger betroffen und besorgt ❞
Daniel Stoll, der Vertreter einer der hinterbliebenen Personen im Fall des falschen Pflegers, über das Versagen des Systems und was man hätte besser machen müssen.
Interview: Monica Müller

Sie haben sich intensiv mit diesem Fall beschäftigt. Wie konnte es so weit kommen?
Beim betroffenen Ehepaar kumulierten sich mehrere Risiken: vermögend, kinderlos, geschwächt, krank, dement. Eigentlich hatte das Paar vorausschauend geplant und vieles richtig gemacht. Beide Partner hatten je Testamente und Vorsorgeaufträge erstellt. Fatal hingegen war die unter fremdem Einfluss kurz vor dem Tod der Ehefrau vorgenommene fundamentale Abkehr von früheren Willensbekundungen.
Was war rückblickend das erste Alarmzeichen?
Der Moment, als sich die Ehefrau dafür entschied, den Pfleger zur Heimpflege des Ehemanns im eigenen Haus einzuquartieren, ist eine biografische Bruchstelle. Es fand eine abrupte Veränderung im Leben und Alltag statt. Die Alters- und Demenzforschung achtet auf derartige biografische Brüche. Sie können Anzeichen für eine geschwächte Urteilskraft sein, hier möglicherweise auch als Folge der verschwiegenen schwerwiegenden Krebserkrankung der Frau.
Wie sollte das Umfeld auf solche biografischen Bruchstellen reagieren?
Kommt es wie hier unerwartet zu einem massiven Richtungswechsel in der Nachlassplanung, sollten Berater, Notare und Ärzte hellhörig werden und reflexartig versuchen, die Motive zu ergründen und zu plausibilisieren. Das kann nur funktionieren, wenn die Vorgeschichte bekannt ist und eine solide Vertrauensbasis besteht. Langjährige, vertraute Berater können so eine Schutzfunktion ausüben.
Wie können älter werdende Personen ihre Risiken minimieren?
Indem sie über Jahre um sich einen Kreis von Vertrauenspersonen aufbauen, zu welchem sie die Beziehung regelmässig pflegen. Vertrauenspersonen zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit den persönlichen und privaten Verhältnissen vertraut sind und – das ist wichtig – das Vertrauen verdienen. Wenig hilfreich sind Berater, die Instruktionen einfach unkritisch umsetzen, ohne die Motive dafür zu hinterfragen. Gute Berater sind mehr als reine Funktionsträger. Deren Auswahl zu treffen, ist eine wichtige, eigenverantwortliche Aufgabe des noch fitten Paares. Die Präventionswirkung dieses Vorgehens ist nicht zu unterschätzen. Der beschriebene Fall zeigt nämlich eindrücklich, wie schwer es fällt, korrigierend einzugreifen, wenn die Weichen einmal falsch gestellt wurden.
Wo hat das System versagt?
Unser eigentlich solid funktionierendes Gemeinwesen holt sich hier keine guten Noten. Die Empfehlung der Gemeinde, den Pfleger einzustellen, war nicht nur unbedacht, sondern in hohem Masse fahrlässig. Auch die Treuhänderin und nachmalige Willensvollstreckerin unterliess eine Hintergrundprüfung des Pflegers, eine Anstellung wäre sonst kaum erfolgt. Sie wirkte später bei der Redaktion des neuen, den Pfleger begünstigenden Testaments mit, ohne ein kritisches Hinterfragen – es stand ja das lukrative Mandat als Willensvollstreckerin an. Sollte es nach dem Tod Ärger und Prozesse geben, wird das Mandat aufwendiger – und finanziell interessanter. Die aufmerksame Bank, die auf die Barbezüge hinwies, fand kein Gehör, und die Kesb reagierte erst mit erheblicher Zeitverzögerung. Dass die Strafuntersuchungsbehörde den Fall liegen liess, macht einen als Staatsbürger betroffen und besorgt.
Was bleibt zurück?
Die Nachlassenschaft der verstorbenen Ehefrau und das Vermögen des urteilsunfähigen Ehemanns schwinden unter der Last der Honorare von Willensvollstreckern, Anwälten, der Beistandschaft sowie Staats- und Prozessgebühren. Der Fall legt die Grenzen rechtsstaatlichen Leistungsvermögens schonungslos offen. Das betroffene Paar hatte in seinen guten Zeiten bestimmt andere Vorstellungen über die spätere Verwendung seines Vermögens. Daher bleibt als Erkenntnis, dass eine eigenverantwortliche, vorausschauende Planung und Vorsorge den besten Schutz für die getreue und würdige Umsetzung des eigenen Willens bieten.

❞ Meine Schwester, die mir immer eine Vertraute gewesen war, wurde mir fremd ❞
Die Schwester der verstorbenen Ehefrau erinnert sich, wie das Unglück seinen Lauf nahm.
«Ich habe meine Schwester zwei Mal verloren: erst durch den Einfluss des ‹Pflegers›, dann durch ihren unerwarteten Tod. Erstmals begegnete ich dem ‹Pfleger›, als mein Ehemann und ich unseren Schwager im Spital besuchen wollten. Wir tranken zuerst einen Tee zu Hause bei meiner Schwester. Der ‹Pfleger› sass ganz nahe bei ihr, und statt sich bei uns ins Auto zu setzen, liess sich meine Schwester von ihm ins Spital chauffieren. Das war seltsam, denn sie hatte nie zuvor jemanden mit ihrem Auto fahren lassen. Der Kipppunkt kam, als meine Schwester das Telefon nicht mehr selbst annahm, sondern er. Er sagte dann: Sie kann jetzt nicht telefonieren, sie ist im Garten. Uns wurde klar, dass er das Kommando übernommen hatte.
Da Corona-Pandemie war und meine Schwester sich nicht impfen lassen wollte, fehlte der direkte Kontakt. Sie, die mir immer eine Vertraute gewesen war, wurde mir fremd. Wollten wir sie vor dem ‹Pfleger› warnen, blockte sie ab. Dazu kam, dass die Nachbarn, zu denen meine Schwester und ihr Mann immer ein gutes Verhältnis gepflegt hatten, die beiden schon länger nicht mehr einluden. Seine Demenz war ihnen unangenehm. Hier hätte sich meine Schwester mehr Grosszügigkeit gewünscht.
Sie war damals bereits schwer krank, behielt das aber für sich. Der ‹Pfleger› spürte ihre Schwäche und nutzte sie skrupellos aus. Als ein Arzt herbeigerufen worden war, um zu bestätigen, dass sie noch testierfähig sei, gaukelte auch sie ihm etwas vor. Dann setzte sie das neue Testament auf, das alles dem ‹Pfleger› vermachte.
Kurz bevor meine Schwester starb, hatten wir ein ungutes Gefühl und suchten sie auf. Der ‹Pfleger› wollte uns nicht ins Haus lassen. Nachdem er mich doch eingelassen hatte, rief er die Polizei und behauptete, ich hätte Hausfriedensbruch begangen. Am folgenden Tag verstarb meine Schwester. Ich wäre gerne an ihrer Seite gewesen, so wie wir es uns versprochen hatten. Als unser Schwager nach ihrem Tod in ein Heim kam, konnten wir wenigstens für ihn da sein, bis auch er starb. Seit dreieinhalb Jahren kämpfe ich nun für Gerechtigkeit.»
Aufgezeichnet von Monica Müller
Das sagen die Behörden
Die zuständige Kesb kann sich zum konkreten Fall aufgrund des Erwachsenenschutzgeheimnisses nicht äussern. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich übt die Fachaufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich aus. Es fällt nicht selbst Entscheide und kann den Fall ebenfalls nicht kommentieren.
Milena Baroni, juristische Sekretärin beim Gemeindeamt, hält jedoch fest: «Erwachsene dürfen grundsätzlich selbst über ihre Lebensgestaltung und ihr Geld entscheiden – auch wenn diese Entscheidungen für andere unverständlich erscheinen. So kann etwa auch eine ältere Person grössere Geldbeträge an Freunde oder Fremde verschenken. Solange sie urteilsfähig ist und sie sich damit nicht gefährdet, darf eine Kesb dabei nicht eingreifen. Die Kesb muss in jedem Fall prüfen, wie viel Selbstbestimmung möglich ist und welcher Schutz notwendig ist. Dies kann gerade bei älteren Personen ein Balanceakt zwischen Bevormundung und Hilfe sein.»
Finanzielle Übergriffe im Alter
5,2 Prozent der über 55-Jährigen wurden von 2019 bis 2023 Opfer von finanziellen Übergriffen im privaten Kontext. Bei den über 85-Jährigen – der am stärksten betroffenen Altersgruppe – waren es 7 Prozent. Dies geht aus der Studie «Finanzieller Missbrauch bei Personen ab 55 Jahren in der Schweiz» hervor, welche Pro Senectute herausgegeben hat. Die Schadenssumme lag im Schnitt bei 122 702 Franken.
Ausüben von Druck, um Güter oder Geld zu bekommen, die missbräuchliche Kontrolle der Ausgaben und die Situation, in der eine Fachkraft ihre Stellung missbraucht, waren die häufigsten Formen der finanziellen Übergriffe.
Im letzteren Fall waren es zumeist Pflegefachkräfte, die als Täterinnen und Täter auftraten. Die Pandemie tat ein Übriges, «da sie die Abhängigkeit gewisser Personen von Nahestehenden oder Fachkräften und damit die Missbrauchsmöglichkeiten verstärkt hat».
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