Soll man Tiere verschenken?
Kinder wünschen sich oft ein Tier. Ein Heimtier zu halten, bedeutet aber nicht nur Vergnügen, sondern auch eine grosse Verantwortung. Hund, Katze & Co. sollten deshalb nie spontan und ohne vorgängige Rücksprache verschenkt werden.
Auch Tiere können Gegenstand von Schenkungen sein. Mangels spezieller Vorschriften gelangen hierfür die gewöhnlichen Bestimmungen, die sich im Obligationenrecht finden, zur Anwendung. Ein Tiergeschenk ist ein Vertrag, bei dem das Alter der beteiligten Personen eine wichtige Rolle spielt. Die Schenkenden müssen handlungsfähig (mündig und urteilsfähig), also mindestens 18 Jahr alt und in der Lage sein, die Folgen ihrer eigenen Handlungen vernunftsgemäss abzuschätzen.
Bei Beschenkten hingegen genügt die Urteilsfähigkeit, die Mündigkeit wird nicht vorausgesetzt. Bei unmündigen Beschenkten haben die Eltern (oder andere gesetzliche Vertreter) aber ein Vetorecht. Sie können die Annahme des Geschenks verweigern oder die sofortige Rücknahme durch den Schenker verlangen.
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