© plainpicture/Frank Lothar Lange

Mähtod von Rehkitzen

Obwohl mittlerweile bekannt sein sollte, dass Rehe ihre Jungtiere während der Mähzeit zur Welt bringen und diese im hohen Gras Schutz suchen, sterben in der Schweiz jährlich mehrere tausend Rehkitze während der Grasernte. Ein solches Verhalten ist strafbar.

Michelle Richner, Tier im Recht
Michelle Richner* © zVg

Rehkitze haben noch keinen Fluchtreflex, sondern bleiben bei Gefahr instinktiv reglos auf dem Boden liegen und springen erst auf, wenn die Mähmaschine nur noch wenige Meter entfernt ist. Diesen sogenannten Drückinstinkt verlieren sie erst nach zwei bis drei Lebenswochen, weshalb sie beim Mähen leicht übersehen und so in die rotierenden Messer geraten und getötet oder verstümmelt werden, woran sie letztlich qualvoll verenden.

Neben Rehkitzen fallen zudem regelmässig auch Katzen, Igel und weitere Kleintiere – in selteneren Fällen Feldhasen, kleine Wiesenbrüter (Wachteln, Feldlerchen, Braunkehlchen etc.) – sowie Füchse den Mähmaschinen zum Opfer. Zudem kann ein «vermähtes» Rehkitz für andere Tiere gravierende Folgen haben: Gelangen nämlich Stücke des Tierkadavers in die Silage, kann sich darin ein für Rinder potenziell tödliches Bakterium vermehren.

Landwirte haben Garantenpflicht

Weil die Gefahr überhaupt erst durch das Mähen geschaffen wird, kommt Landwirten eine sogenannte Garantenstellung zu. Sie stehen damit in der Pflicht, ihre Wiese vorgängig nach Tieren abzusuchen oder absuchen zu lassen. So können sie dabei etwa die Hilfe von Jagdaufsehern anfordern, welche die Tiere vor dem Mähen mit verschiedensten Methoden aufspüren oder vertreiben – beispielsweise durch das Verblenden der Felder mit Tüchern oder Lampen oder durch die Suche mit Drohnen oder Hunden. Teilweise übernehmen auch Anwohnende oder Tierschutzorganisationen diese Aufgabe. Schweizweit ist der gemeinnützige Verein Rehkitzrettung.ch tätig, der die Felder auf Anmeldung hin mittels Multikopter und Thermalkamera kostenlos absucht.

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