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Werden Söhne und Töchter zur Kasse gebeten?

Wird jemand von der Sozialhilfe unterstützt, können die Behörden die finanzielle Situation der Angehörigen in auf- und absteigender Linie prüfen. Je nach Einkommen und Vermögen können diese in die Pflicht genommen werden.

Meine Eltern leben in einfachen Verhältnissen. Nun brauchen beide immer mehr Unterstützung. Meine Frage: Wer kommt für ihren Lebensunterhalt auf, wenn sie ihn nicht mehr selber finanzieren können? Stimmt es, dass die direkten Nachkommen belangt werden können? Mein Bruder ist vermögend, ich selbst habe kaum Erspartes.»

In der Schweiz gibt es gemäss Zivilgesetzbuch Art. 328 Abs. 1 die Pflicht, in finanzielle Not geratene Verwandte zu unterstützen, sollte man selber in «günstigen» Verhältnissen leben. Für die Anwendung dieses Gesetzesartikels sind die Massstäbe jedoch hoch gesetzt: Das Leben in «günstigen» Verhältnissen meint ein wohlhabendes Leben, das am Jahreseinkommen und Vermögen gemessen wird. Sprich ein Jahreseinkommen von CHF 120 000 als Einzelperson und CHF 180 000 für Verheiratete. Dieser Betrag erhöht sich, wenn noch Kinder im gleichen Haushalt leben. Vom Vermögen können Freibeträge von CHF 250 000 für Alleinstehende und CHF 500 000 für Verheiratete abgezogen werden.

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