Weiterarbeiten im Rentenalter
«Bei meinem Arbeitgeber sowie der dazugehörigen Pensionskasse ist es üblich, dass Männer wie auch Frauen ordentlich mit 65 Jahren pensioniert werden. Ich schätze diese Möglichkeit als Frau besonders, da ich gerne noch im Erwerbsleben bleibe. Da ich verwitwet bin und entsprechend auch eine Witwenrente beziehe, möchte ich nun wissen, wie sich dies bezüglich der AHV verhält und was es für mich zu tun gibt.»
In der AHV ist das Rentenalter für Männer und Frauen nach wie vor unterschiedlich und liegt für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Zudem ist es in der ersten Säule so geregelt, dass die Witwenrente maximal bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausbezahlt wird. Für Sie bedeutet das konkret, dass die Witwenrente unabhängig von den Regelungen beim Arbeitgeber und der Pensionskasse nur bis und mit dem Monat, in welchem Sie 64 Jahre alt werden, ausbezahlt werden kann.
Glücklicherweise ist der Bezug einer Altersrente nicht davon abhängig, ob jemand noch erwerbstätig ist oder nicht. Sie können also unabhängig davon, ob Sie nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters noch ein Jahr oder länger weiterarbeiten, frei entscheiden, ob Sie Ihre Altersrente mit 64 Jahren beziehen möchten oder nicht. Ebenfalls können Sie auch ohne Einschränkungen entscheiden, ob Sie dies im gewohnten Pensum machen möchten oder allenfalls reduziert.
Das Thema interessiert Sie?
Werden Sie Abonnent/in der Zeitlupe.
Neben den Print-Ausgaben der Zeitlupe erhalten Sie Zugang zu sämtlichen Online-Inhalten von zeitlupe.ch, können sich alle Magazin-Artikel mit Hördateien vorlesen lassen und erhalten Zugang zur Online-Community «Treffpunkt».