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Wann bezahlt die AHV einen Beitrag ans Hörgerät?

Früher oder später wird das Hörgerät bei vielen zum Thema. Wann wird man mit Beiträgen von der AHV unterstützt? Fiona Renggli, Fachfrau AHV-Renten gibt Auskunft.

Mit einem guten Freund habe ich mich kürzlich über seine Hörgeräte unterhalten. Er ist schon länger darauf angewiesen und hat mir erzählt, was ihm bei der Wahl des Modells wichtig war. Dabei habe ich auch erfahren, dass ihm die AHV einen Beitrag pro Hörgerät bezahlt hat. Er meinte jedoch, er sei ein Spezialfall. Weil mein Gehör in letzter Zeit ebenfalls nachgelassen hat, möchte ich nun gerne wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Hörgerät zu einem Teil von der AHV bezahlt wird, und wie ich vorgehen muss, um diesen Beitrag zu erhalten.

 Wenn Sie ein Hörgerät benötigen, um den Alltag selbstständig bewältigen zu können, dann beteiligt sich die AHV unter folgenden Voraussetzungen an den Kosten: Sie müssen in der Schweiz wohnen, Ihr Hörverlust muss durch einen Arzt bestätigt sein und mindestens 35 Prozent des Hörvermögens ausmachen. Die Unterstützung durch die AHV erfolgt frühestens vom Zeitpunkt an, ab dem Sie Ihre Altersrente beziehen respektive an dem Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben.

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