Koordination der Renten aus unterschiedlichen Ländern
Ich beziehe Renten aus unterschiedlichen Ländernseit ich 65 bin, meine AHV-Rente aus der Schweiz. Ich komme jedoch nicht auf die Maximalrente, obwohl mein Einkommen immer gut war. Als ich kürzlich bei meinen Verwandten in Deutschland war, haben sie mich gefragt, ob ich eine deutsche Rente beziehe oder ob das Geld an die Schweiz überwiesen worden sei. Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, habe dort, bis ich 34 war, gearbeitet und bin dann in die Schweiz gekommen. Nun weiss ich nicht, ob mein deutscher Anteil bereits berücksichtigt wurde. Leider kann ich mich auch nicht mehr erinnern, ob ich dies der AHV angegeben habe.
Bei der Berechnung Ihrer Schweizer Altersrente werden die im Ausland einbezahlten Beträge und Versicherungszeiten leider nicht angerechnet. Dies, weil jedes Land seine eigenen Beiträge erhebt, selbstständig Leistungen ausrichtet und sich unabhängig finanziert. Zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten bestehen diesbezüglich Abkommen, die den Bezug der Leistungen im Ausland regeln, aber auch, wann eine Person in welchem Land versichert ist. Grundsätzlich kann man nämlich nur in einem Land versichert sein. Die Schweiz und die EU/EFTA-Staaten regeln dies nach dem Erwerbsortsprinzip.
Das bedeutet, dass man in dem Land versichert ist, in dem man erwerbstätig ist. Personen, die nicht arbeiten, sind in dem Land versichert, in dem sie wohnen. Für die Zeit, in der Sie in Deutschland wohnhaft waren und dort gearbeitet haben, sollten Sie also nach dem deutschen Recht einen Rentenanspruch erworben haben.Damit es für Sie nicht zu aufwendig wird, diese Rente zu beantragen, leitet dies normalerweise die Sozialversicherung in die Wege, in deren Bereich Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung wohnen. In Ihrem Fall wäre das also die Ausgleichskasse, von der Sie Ihre AHV-Rente erhalten.
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