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Für ein friedliches Miteinander

Wildtiere sind immer häufiger auch in städtischen Gebieten anzutreffen. Viele Anwohner freuen sich darüber, andere hingegen stören sich daran. Um ein harmonisches Zusammenleben von Menschen und Wildtieren zu erreichen, gilt es einige grundlegende Verhaltensregeln zu beachten. 

Der Lebensraum von Wildtieren wird immer stärker beschnitten. Einige Tierarten geraten dadurch in starke Bedrängnis, andere passen sich den neuen Gegebenheiten an und versuchen, in menschlichen Siedlungsgebieten und Städten geeignete Lebensbedingungen zu finden. Viele Stadtbewohnerinnen und -bewohner freuen sich denn auch, wenn sie beobachten können, wie etwa ein Fuchs abends die Quartierstrasse überquert oder ein Igel durch die Büsche des eigenen Gartens schleicht. Andere hingegen stören sich vor allem an vom Fuchs aufgerissenen Abfallsäcken oder vom Marder zerbissenen Autokabeln.

Abfalleimer, Grünanlagen oder leerstehende Bauten stellen etwa für Füchse, Marder, Igel oder Vögel auf Nahrungs- und Schlafplatzsuche verlockende Angebote dar. Während Wildtiere im Allgemeinen nicht gefüttert werden sollten, um problematische Mensch-Tier-Konflikte zu vermeiden, sind manche von ihnen in bestimmten Situationen auf menschliche Hilfe angewiesen.

Wildtiere nur in Ausnahmefällen füttern

Füchse beispielsweise sollten auf keinen Fall angefüttert werden. Verlieren sie die Scheu vor dem Menschen, kommt es schnell zu Konfliktsituationen, die oftmals damit enden, dass das Tier vom Wildhüter erlegt wird. Daher ist darauf zu achten, weder Heimtierfutter ins Freie zu stellen, noch Fleisch-, Milch- oder Getreideprodukte im Kompost zu entsorgen. Auch das Füttern von Igeln ist grundsätzlich zu unterlassen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn ein Jungigel im Spätherbst zu wenig Gewicht für den Winterschlaf auf die Waage bringt oder ein Igel zu früh aus dem Winterschlaf erwacht, kann es unter Umständen angezeigt sein, das Tier mit Futter zu versorgen oder auch anderweitig zu pflegen. In solchen Situationen sollte aber stets eine Fachstelle kontaktiert werden, die sich um den Igel kümmern kann.

Hilflose Jungvögel?

Gerade im Frühling werden in Gärten oder sogar mitten in der Stadt auch immer wieder scheinbar hilflose und verlassene Jungvögel angetroffen. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um Nestflüchter, die ihre ersten Ausflüge allein unternehmen, dabei aber weiterhin von den Elterntieren gefüttert werden. Daher sollte man Jungvögel nur aufheben, wenn es wirklich notwendig erscheint, etwa weil sich das Tier an einer befahrenen Strasse befindet oder wenn Hunde oder Katzen in der Nähe sind. Danach sollte man sie aber möglichst nahe bei der Fundstelle an einem geschützten Ort wieder absetzen. 

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

Beitrag vom 26.05.2020
Christine Künzli

MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

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